Standesamt Paderborn
Anschrift
Standesamt Paderborn
Am Abdinghof 11
33098 Paderborn
Mail: standesamt@paderborn.de
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Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Paderborn vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@paderborn.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Paderborn.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Paderborn
Definition
Beschreibung
Die Heiratswilligen sind gehalten die Verehelichung bei der Behörde in Paderborn anzeigen und die dafür unerlässlichen Nachweise. besorgen. Auf jeden Fall sollten Sie eigenhändig beim zuständigen Amt in Paderborn auftreten. Ist einer der Zweien verhindert, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass nicht vor Ort in Paderborn antreten können, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter erklärt werden.
Welches Standesamt für die Anmeldung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.
Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, sodass das Standesamt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird deswegen ein paar Fragen an die Heiratswilligen stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Eintragung der Hochzeit amtlich. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument vom Standesamt. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren vonnöten.
Voraussetzungen
Beide Partner müssen die Volljährigkeit erreicht haben.
Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?
Sie sind in gerader Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Geschwister?
Aus diesen Gründen ist eine Ehe nicht gestattet.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem speziellen Fall kann das Familiengericht eine Sonderregelung zulassen.
Kommen Sie aus dem Ausland?
Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Aufhebung durch den Vorstand des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts beigebracht werden.
Nachdem diese Fragen beantwortet sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Verlobten feststellen und einen konkreten Zeitpunkt für die Trauung festmachen.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Des Weiteren eine urkundliche Bestätigung über die Scheidung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann der Nachweis durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen vorgelegt werden, Abzüge sind nicht erlaubt!
Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
Unter besonderen Umständen können weitere Dokumente relevant sein! Das Hochzeitsamt in Paderborn berät Sie gerne.
Fristen
Normalerweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Üblicherweise gelten keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Trauung erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Paderborn schlauzumachen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Einholung der notwendigen Unterlagen zeitaufwendig sein kann.
Kosten
Der Beitrag für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten
Paderborn
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Detmold
Kreis
Höhe
110 m ü. NHN
Fläche
179,59 km2
Einwohner
152.531 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
849 Einwohner je km2
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
PB, BÜR
Gemeindeschlüssel
05 7 74 032
Landesportal Nordrhein-Westfalen
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Paderborn
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Stadtgeschichte
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