Standesamt Duisburg Vierlinden

Anschrift

Standesamt Duisburg Vierlinden
Duisburger Str. 213
47166 Duisburg


Mail:
standesamt-nord@stadt-duisburg.de

Standesamt Nordrhein-Westfalen
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 14:00
Dienstag: 08:00 – 14:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 14:00
Freitag: 08:00 – 14:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Duisburg Vierlinden vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0203) 94 000
E-Mail: standesamt-nord@stadt-duisburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Duisburg Vierlinden.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Duisburg Vierlinden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind staatliche Dokumente, solche, die den Nachweis über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Dokumente enthalten relevante Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern bereitgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Duisburg Vierlindengeboren wurden, beim Standesamt Duisburg Vierlinden beantragt werden.

Hier sind zahlreiche grundlegende Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

Hierzulande sollen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Gewöhnlich erledigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, jedoch können auch die Eltern selbst ihre Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde gibt das Amt Duisburg Vierlinden die Urkunde aus. Es existieren verschiedene Sorten von Geburtsdokumenten, wie zum Beispiel die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) oder die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde fungiert wie amtlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird benötigt bei unterschiedliche Verwaltungszwecke, so wie für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Wenn das Dokument verloren geht oder unbrauchbar wird, kann man bei der Behörde in Duisburg Vierlinden eine Duplikaturkunde anfordern. Zu diesem Zweck sind erforderlich meistens persönliche Daten sowie ein Identitätsnachweis, ferner die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es erforderlich sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Duisburg Vierlinden

Definition

Eine Hochzeit beschreibt eine erklärte, weitgehend zulässig rechtmäßige, gesicherte Basis einer Beziehung zweier Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Heirat beim Standesamt Duisburg Vierlinden aufnehmen und die hierfür erforderlichen Dokumente beziehen. Auf jeden Fall sollten Sie eigenhändig beim Standesamt Duisburg Vierlinden erscheinen. Ist einer der beiden verhindert, kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Paare, aus entscheidendem Anlass nicht in Duisburg Vierlinden sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Amt für die Registration der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Haben Sie abweichende Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist erforderlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte wird dafür viele Fragen an die Verlobten richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für die Einschreibung der Eheschließung amtlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Verlobte eine Mitteilung vom Standesamt. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Situationen wichtig sein! Das Amt in Duisburg Vierlinden berät Sie gerne.

Fristen

Normalerweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Trauung. Im Allgemeinen bestehen keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Des Weiteren sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der benötigten Urkunden zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Duisburg Vierlinden

Bundesland
Nordrhein-Westfalen

Regierungsbezirk
Düsseldorf

Kreis

Höhe
33 m ü. NHN

Fläche
232,8 km2

Einwohner
495.152 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
2127 Einwohner je km2

Postleitzahl
47051–47279

Vorwahl
0203, 02065, 02066, 02841, 02844, 02151

KFZ Kennzeichen
DU

Gemeindeschlüssel
05 1 12 000

Landesportal

Landesportal
Nordrhein-Westfalen

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Stadtgeschichte Standesamt

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