Standesamt Breckerfeld

Anschrift

Standesamt Breckerfeld
Frankfurter Str. 38
58339 Breckerfeld


Mail:
standesamt@breckerfeld.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Breckerfeld vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@breckerfeld.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Breckerfeld.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Breckerfeld

Definition

Eine Vermählung bestimmt eine anerkannte, meistens zulässig zugestandene, belegte Form eines Bündnisses von paarigen Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Verehelichung beim Standesamt in Breckerfeld anzeigen und die hierbei wichtigen Nachweise. beziehen. Unbedingt müssen Sie selbst beim zuständigen Amt in Breckerfeld auftreten. Ist eine der Personen verhindert, ist dieser befugt die andere Person durch eine Vollmacht zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Bestehen abweichende Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit das Amt überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte kann deswegen eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist allerdings nur für die Anmeldung der Trauung amtlich. Die Trauung kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten ergeben haben. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Eheschließenden ein Bericht vom Standesamt. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Eheschließenden beim für Sie zuständigen Amt in Breckerfeld. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er seinen Partner in geschriebener Form bemächtigen, die Ehevereinigung anzukündigen. Notfalls, wenn beide Verlobten aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Eheschließung per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter in Breckerfeld angemeldet werden.

Beide Partner müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine vergangene Ehe außerhalb der Bundesrepublik, geschieden, so heißt das: Eine Scheidung im Ausland ist grundsätzlich nur dann gültig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes genehmigt wurde Diskrepanzen bestehen nur, wenn die Ehe im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, empfiehlt es sich, innerhalb der vorgegebenen Zeit den benötigten Antrag abzugeben weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und eventuell weitere Nachweise eingeholt werden müssen. Bei der Antragstellung ist das zuständige Stadtbüro, bei dem das neue Bündnis vereinbart werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, so dass für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder sonstige gerichtliche Aufhebung geschieden sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Trauung untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das Familiengericht eine Sonderregelung bewilligen.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderbefreiung durch den Präsidenten des in der BRD entscheidenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet sind, kann das Amt die Ehefähigkeit der Eheschließenden eruieren und einen endgültigen Tag die Hochzeit festmachen.

    Unterlagen

    Meist sind folgende Schreiben darzulegen: Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren eine urkundliche Bestätigung über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann der Nachweis mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen im Original vorliegen, Fotokopien werden nicht anerkannt!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    Unter besonderen Umständen können andersartige Nachweise vonnöten sein! Das Stadtbüro in Breckerfeld informiert Sie gerne!

    Fristen

    Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Normalerweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Breckerfeld schlauzumachen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Aufbringung der notwendigen Dokumente Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Der Beitrag für die Prüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Breckerfeld

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Arnsberg

    Kreis

    Höhe
    375 m ü. NHN

    Fläche
    59,09 km2

    Einwohner
    8915 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    151 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    58339

    Vorwahl
    02338

    KFZ Kennzeichen
    EN, WIT

    Gemeindeschlüssel
    05 9 54 004

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Breckerfeld

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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