Standesamt Kaarst

Anschrift

Standesamt Kaarst
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst


Mail:
stefan.borck@kaarst.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00
Donnerstag: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kaarst vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 21 31) 98 71 11
E-Mail: stefan.borck@kaarst.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kaarst.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Kaarst

Definition

Eine Vermählung verdeutlicht eine anerkannte, überwiegend legitim erlaubte, verankerte Form einer Bindung beider Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Vermählung beim Standesamt in Kaarst erklären und die dafür unerlässlichen Dokumente besorgen. Für gewöhnlich sollten Sie selber beim zuständigen Amt in Kaarst antreten. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Kaarst antreten können, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist zwingend, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird hierfür mehrere Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Anmeldung der Trauung rechtskräftig. Die Trauung kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument der Behörde. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Hochzeitswilligen bei Ihrem zuständigen Standesamt in Kaarst . Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er seinen Partner mittels einer Vollmacht dazu befähigen, die Trauung voranzumelden. Äußerstenfalls, wenn die Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter in Kaarst angemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor existente Ehe in einem anderen Land, getrennt, so heißt das: Eine Scheidung im Ausland ist in der Regel nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bestätitigt wurde Unterschiede zählen nur, wenn das Ehebündnis im Geburtsland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es zumeist notwendig, zur rechten Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und vielleicht weiterte Unterlagen organisiert werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Bündnis vereinigt werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung verfügt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, so dass für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtliche Beendigung oder einen sonstigen gerichtlichen Willen abgeschafft sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    In diesen Fällen ist eine Trauung augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Sonderregelung bewilligen.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Aufhebung durch den Leiter des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, kann die Behörde die Erlaubnis der Ehe der Eheschließenden festmachen und einen Termin für die Trauung festlegen.

    Unterlagen

    Normalerweise sind folgende Urkunden vorzuzeigen: Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem ein urkundlicher Nachweis über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann der Nachweis mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen im Original vorgelegt werden, Nachbildungen reichen nicht aus !

    Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    Im gesondereten Sachverhalt können andere Belege gewünscht sein! Das Hochzeitsamt in Kaarst informiert Sie gerne!

    Fristen

    Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Trauung gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Kaarst zu informieren, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Besorgung der erforderlichen Unterlagen Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Kaarst

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Düsseldorf

    Kreis

    Höhe
    39 m ü. NHN

    Fläche
    37,39 km2

    Einwohner
    43.661 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    1168 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    41564

    Vorwahl
    02131

    KFZ Kennzeichen
    NE, GV

    Gemeindeschlüssel
    05 1 62 016

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Kaarst

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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