Standesamt Essen Schönebeck

Anschrift

Standesamt Essen Schönebeck
Hollestraße 3
45127 Essen


Mail:
standesamt@essen.de

Standesamt Nordrhein-Westfalen
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 13:00
Dienstag: 08:00 – 13:00
Mittwoch: 08:00 – 13:00
Donnerstag: 08:00 – 13:00, 14:00 – 18:00
Freitag: 08:00 – 13:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Essen Schönebeck vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0201) 880
E-Mail: standesamt@essen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Essen Schönebeck.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Essen Schönebeck

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen offizielle Dokumente, welche den Zeugnis über die Geburt einer Person erbringen. Diese Papiere enthalten bedeutsame Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern erstellt, die für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Personen, die in Essen Schönebeck geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Essen Schönebeck beantragen.

Nachstehend sind einige generelle Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. In der Regel vollzieht das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, dennoch dürfen auch die Mütter und Väter eigenständig die Geburt einreichen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde stellt das Standesamtsbüro Essen Schönebeck die Urkunde aus. Es finden sich mannigfaltige Formen der Geburtsurkunden, wie etwa die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) und die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Geburt und Identität eines Menschen. Das Dokument wird eingesetzt zu vielfältige administrative Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Schule.

Nachbestellung

Wenn die Geburtsurkunde abhandenkommt beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Amt Essen Schönebeck eine neue Urkunde bitten. Für diesen Zweck benötigt man gewöhnlich persönliche Angaben und eine Identifikation, zusätzlich die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es geboten sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Essen Schönebeck

Definition

Eine Verehelichung benennt eine anerkannte, zumeist rechtens statthafte, gestärkte Kennzeichung einer Vereinigung mehrerer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Heirat bei der Behörde in Essen Schönebeck einleiten und die dazu erforderlichen Dokumente holen. Grundsätzlich müssen Sie offiziell im Essen Schönebeck vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann er den anderen durch einen Brief zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Existieren unterschiedliche Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Beamte wird dafür mehrere Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Aufnahme der Eheschließung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalausgaben abgegeben werden, Nachbildungen reichen nicht aus !

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Im gesondereten Sachverhalt können weitere Papiere wichtig sein! Ihr Trauamt in Essen Schönebeck beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Normalerweise gibt es keine Fristen für die Registrierung der Heirat. Im Allgemeinen bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein konkreter Hochzeitstermin erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Essen Schönebeck zu erkundigen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der zwingenden Nachweise Zeit kosten kann.

Kosten

Die Kosten für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Essen Schönebeck

Bundesland
Nordrhein-Westfalen

Regierungsbezirk
Düsseldorf

Kreis

Höhe
116 m ü. NHN

Fläche
210,34 km2

Einwohner
579.432 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
2755 Einwohner je km2

Postleitzahl
45127–45359

Vorwahl
0201, 02054, 0209

KFZ Kennzeichen
E

Gemeindeschlüssel
05 1 13 000

Landesportal

Landesportal
Nordrhein-Westfalen

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

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