Standesamt Emmerich am Rhein

Anschrift

Standesamt Emmerich am Rhein
Geistmarkt 1
46446 Emmerich am Rhein


Mail:
standesamt@emmerich.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Emmerich am Rhein vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@emmerich.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Emmerich am Rhein.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Emmerich am Rhein

Definition

Eine Vermählung bildet eine bewiesene, weitgehend gerecht rechtmäßige, untermauerte Grundlage eines Bündnisses von zwei Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Eheschließung beim Standesamt Emmerich am Rhein erklären und die hierfür wichtigen Anträge und Urkunden erhalten. Prinzipiell sollten Sie selber im Emmerich am Rhein antreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann er den anderen schriftlich ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus wichtigem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist zwingend, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter kann dafür mehrere Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Einschreibung der Eheschließung amtlich. Die Trauung kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Hochzeitswilligen beim zuständigen Stadtbüro. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner schriftlich ermächtigen, die Ehenschließung zu melden. Äußerstenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten beim Amt in Emmerich am Rhein gemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe in einem anderen Land, geschieden, so heißt das: Eine Scheidung im Ausland ist grundsätzlich nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung bescheinigt wurde Besonderheiten zählen nur, wenn der Ehebund im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Partner deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es anzuraten, innerhalb der vorgegebenen Zeit den notwendigen Antrag abzugeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und vielleicht weitere Nachweise erbracht werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zuständige Amt, bei dem die Vermählung vereinbart werden soll, hilfsbereit. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung verfügt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, so ass für den Steller des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Beschluss oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss abgeschafft sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Verehelichung. nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahmeregelung zulassen.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Befreiung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik entscheidenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet sind, kann die Behörde die Erlaubnis der Ehe die Ehewilligen ausmachen und einen fixen Tag für die Eheschließung fixieren.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind folgende Unterlagen abzugeben: Von den Ehewilligen, die beide noch keine Ehe geführte haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem ein beglaubigter Nachweis über die Trennung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann die Bescheinigung durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen als Originalausgaben eingereicht werden, Nachbildungen können nicht anerkannt werden!

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In gesonderten Fällen können andersartige Nachweise relevant sein! Ihr Stadtbüro in Emmerich am Rhein ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Normalerweise gelten keine Fristen für die Anmeldung der Trauung. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Heirat gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Emmerich am Rhein zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Besorgung der notwendigen Nachweise Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Der Beitrag zur Prüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Emmerich am Rhein

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Düsseldorf

    Kreis

    Höhe
    17 m ü. NHN

    Fläche
    80,4 km2

    Einwohner
    30.854 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    384 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    46446

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    KLE, GEL

    Gemeindeschlüssel
    05 1 54 008

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Emmerich am Rhein

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