Standesamt Sankt Augustin

Anschrift

Standesamt Sankt Augustin
Markt 1
53757 Sankt Augustin


Mail:
standesamt@sankt-augustin.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00
Donnerstag: 08:30 – 12:00
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Sankt Augustin vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 22 41) 24 33 12
E-Mail: standesamt@sankt-augustin.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Sankt Augustin.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Sankt Augustin

Definition

Eine Trauung verdeutlicht eine erklärte, meistens zulässig rechtmäßige, festgemachte Erklärung einer Beziehung mehrerer Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Trauung beim Standesamt Sankt Augustin anmelden und die hierfür erforderlichen Nachweise. beziehen. Prinzipiell müssen Sie direkt bei der Behörde in Sankt Augustin auftauchen. Ist eine der Personen nicht verfügbar kann er die andere Person durch einen Brief zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Haben Sie ungleiche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dafür einige Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Eintragung der Heirat amtlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Verlobten beim Standesamt Sankt Augustin. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er seinen Partner durch eine Vollmacht dazu ernennen, die Verehelichung zu registrieren. Notfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Hochzeit schriftlich oder durch einen Vertreter beim Standesamt Sankt Augustin angemeldet werden.

Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine vergangene Ehe nicht in Deutschland separiert, so beachtet man: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist in den meisten Fällen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV anerkannt wurde Abweichungen gelten nur, wenn das Ehebündnis im Heimatstaat beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Personen deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung empfiehlt es sich, pünktlich den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und womöglich weitere Dokumente erbracht werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Bündnis vereinbart werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, so ass für den Steller des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Beschluss oder einen sonstigen gerichtlichen Willen geschieden sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    In diesen Fällen ist eine Verehelichung. untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme gestatten.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Freistellung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Nachdem diese Fragen geklärt sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Verlobten feststellen und einen fixen Termin für die Eheschließung vereinbaren.

    Unterlagen

    Üblicherweise sind folgende Dokumente zu überreichen: Von den Verlobten die beide noch nie geheiratet haben und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann der Beleg anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen als Originalfassungen vorgelegt werden, Fotokopien gelten nicht!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderen Situationen können weitere Schreiben unerlässlich sein! Ihr Stadtbüro in Sankt Augustin ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Üblicherweise gelten keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meist ein spezieller Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der zwingenden Papiere Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Kosten für die Feststellung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Sankt Augustin

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Köln

    Kreis

    Höhe
    65 m ü. NHN

    Fläche
    34,22 km2

    Einwohner
    55.563 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    1624 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    53757

    Vorwahl
    02241

    KFZ Kennzeichen
    SU

    Gemeindeschlüssel
    05 3 82 056

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Sankt Augustin

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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