Standesamt Lengerich (Nordrhein-Westfalen)

Anschrift

Standesamt Lengerich (Nordrhein-Westfalen)
Tecklenburger Str. 2-4
49525 Lengerich


Mail:
buergerbuero@lengerich.de

Standesamt Nordrhein-Westfalen
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lengerich (Nordrhein-Westfalen) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 54 81) 3 31 00
E-Mail: buergerbuero@lengerich.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lengerich (Nordrhein-Westfalen).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Lengerich (Nordrhein-Westfalen)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als amtliche Dokumente, solche, die den Dokumentation über die Geburt einer Person liefern. Diese Unterlagen enthalten maßgebliche Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgehändigt, die in charge of Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Das Standesamt Lengerich (Nordrhein-Westfalen) ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Lengerich (Nordrhein-Westfalen) geboren sind.

Hier sind einige Basisinformationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

Hierzulande müssen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. Normalerweise vollzieht die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, allerdings dürfen ebenso die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt registrieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt präsentiert die Behörde in Lengerich (Nordrhein-Westfalen) die Urkunde aus. Es bieten sich variantenreiche Arten der Geburtsurkunden, etwa die normale Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde fungiert wie amtlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird eingesetzt bei diverse Verwaltungszwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Wenn die Urkunde verschwindet beziehungsweise unbrauchbar wird, kann man beim Standesamt Lengerich (Nordrhein-Westfalen) eine neue Urkunde bitten. Für diesen Zweck werden normalerweise persönliche Angaben sowie eine Identifikation, sowie die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen kann es nötig sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Lengerich (Nordrhein-Westfalen)

Definition

Ein Ehebündnis definiert eine anerkannte, zumeist juristisch erlaubte, verankerte Kennzeichung einer Bindung gemeinsamer Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Trauung bei der Behörde in Lengerich (Nordrhein-Westfalen) aufnehmen und die hierbei unerlässlichen Nachweise. erhalten. Für gewöhnlich müssen Sie eigenhändig beim zuständigen Amt in Lengerich (Nordrhein-Westfalen) erscheinen. Ist eine der Personen verhindert, darf dieser den anderen durch einen Brief ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass nicht in Lengerich (Nordrhein-Westfalen) sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Trauung registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, sodass das Standesamt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dafür eine Reihe von Fragen an die Verlobten stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für die Aufnahme der Hochzeit amtlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument stattzufinden, ferner ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originalfassungen abgegeben werden, Replikate können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Unter besonderen Umständen können andere Unterlagen gefordert sein! Das Amt in Lengerich (Nordrhein-Westfalen) klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Grundsätzlich bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Grundsätzlich existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Aufbringung der zwingenden Urkunden Zeit kosten kann.

Kosten

Der Preis für die Ermittlung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Lengerich (Nordrhein-Westfalen)

Bundesland
Nordrhein-Westfalen

Regierungsbezirk
Münster

Kreis

Höhe
77 m ü. NHN

Fläche
90,79 km2

Einwohner
22.527 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
248 Einwohner je km2

Postleitzahl
49525

Vorwahl
05481

KFZ Kennzeichen
ST, BF, TE

Gemeindeschlüssel
05 5 66 040

Landesportal

Landesportal
Nordrhein-Westfalen

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

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