Standesamt Brühl

Anschrift

Standesamt Brühl
Bahnhofstraße 21
50321 Brühl


Mail:
stadtverwaltung@bruehl.de

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Öffnungszeiten*:

Momentan leider unbekannt.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Brühl vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 22 32) 79 38 50
E-Mail: stadtverwaltung@bruehl.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Brühl.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Brühl

Definition

Eine Hochzeit benennt eine anerkannte, gewöhnlich rechtens geregelte, gestärkte Begründung einer Vereinigung gemeinsamer Menschen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Verehelichung bei der Behörde in Brühl aufnehmen und die hierfür notwendigen Dokumente besorgen. Unbedingt sollten Sie offiziell beim Amt in Brühl vorsprechen. Ist einer der beiden nicht verfügbar kann er die andere Person durch eine Vollmacht zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Gibt es unterschiedliche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Heirat registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Standesamt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird hierfür eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen stellen.
 

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Einschreibung der Verehelichung bindend. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Eheschließenden bei der Behörde in Brühl. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er seinen Partner in geschriebener Form dazu befähigen, die Trauung anzukündigen. Notfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Eheschließung {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Beauftragten beim Amt in Brühl gemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor existente Ehe im Ausland geschieden so ist zu beachten: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist normalerweise nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung anerkannt wurde Diskrepanzen sind vorhanden, wenn der Ehebund im Heimatland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Partner deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es zu empfehlen, zeitig den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und vielleicht weitere Informationen eingeholt werden müssen. Beim Beantragen ist das zuständige Amt, bei dem die neue Ehe vereinigt werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.

  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtliche Beendigung oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss abgeschafft sein.

 

Sie sind unmittelbar miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

Aus diesen Gründen ist eine Verehelichung. augeschlossen.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

In diesem Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme zulassen.

Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderbefreiung durch den Leiter des in der Bundesrepublik zuständigen Oberlandesgerichts festgelegt werden.

Nachdem alle offenen Punkte beantwortet wurden, kann die Behörde die Ehefähigkeit die Ehewilligen festmachen und einen fixen Zeitpunkt für die Trauung festmachen.

Unterlagen

Üblicherweise sind folgende Unterlagen vorzuzeigen:

 Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Außerdem eine urkundliche Bestätigung über die Scheidung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann der Nachweis anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originalausgaben eingereicht werden, nicht Originale sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Fällen werden weitere Untelagen erforderlich sein! Das Standesamt in Brühl klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meistens ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Brühl zu informieren, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der notwendigen Papiere zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Beitrag für die Prüfung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten
Brühl

Bundesland
Nordrhein-Westfalen

Regierungsbezirk
Köln

Kreis

Höhe
65 m ü. NHN

Fläche
36,12 km2

Einwohner
43.998 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
1218 Einwohner je km2

Postleitzahl
50321

Vorwahl
02232

KFZ Kennzeichen
BM

Gemeindeschlüssel
05 3 62 012

Bürgermeister
Dieter Freytag (SPD)

Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

Landesportal Nordrhein-Westfalen

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Brühl

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