Standesamt Burscheid

Anschrift

Standesamt Burscheid
Höhestr. 7-9
51399 Burscheid


Mail:
standesamt@burscheid.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:15 – 18:00
Dienstag: 08:15 – 16:00
Mittwoch:
Donnerstag: 08:15 – 16:00
Freitag: 08:15 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Burscheid vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 21 74) 67 01 46
E-Mail: standesamt@burscheid.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Burscheid.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Burscheid

Definition

Eine Verehelichung verdeutlicht eine erklärte, überwiegend gerecht geregelte, gesicherte Kennzeichung eines Verbunds beider Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Vermählung beim Amt in Burscheid erklären und die hierfür erforderlichen Nachweise. besorgen. Für gewöhnlich müssen Sie selber beim Amt in Burscheid antreten. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass nicht in Burscheid sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Heirat registrieren wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist zwingend, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss deswegen eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Eintragung der Hochzeit bindend. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Für die Mitteilung dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen ein Schreiben der Behörde. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der bald Verheirateten beim zuständigen Stadtbüro. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er den anderen durch eine Vollmacht ermächtigen, die Ehenschließung zu melden. Exzeptionell, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht können, kann die Heirat schriftlich oder durch einen Vertreter beim Amt in Burscheid gemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine vergangene Ehe nicht in Deutschland getrennt, so ist zu beachten: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist normalerweise nur wirksam, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung bescheinigt wurde Ausnahmen binden nur, wenn die Ehegemeinschaft im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es anzuraten, innerhalb der vorgegebenen Zeit den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und unter Umständen weitere Informationen beschafft werden müsssen. Bei der Antragstellung ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die Hochzeit geschlossen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung verfügt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, so ass für den Steller des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder andere gerichtlichen Entscheidungen aufgehoben sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander blutsverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Hochzeit untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Falls das nicht möglich ist, muss eine Aufhebung durch den Vorstand des in der BRD berechtigten Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann die Behörde die Ehefähigkeit die Heiratswilligen feststellen und einen endgültigen Termin die Hochzeit festlegen.

    Unterlagen

    Normalerweise sind folgende Dokumente zu überreichen: Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann die Bescheinigung anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen im Original eingereicht werden, Abzüge werden nicht anerkannt!

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In gesonderten Fällen werden weitere Untelagen relevant sein! Ihr Amt in Burscheid klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Im Normalfall gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Hochzeitstermin erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Burscheid schlauzumachen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung registriert werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Aufbringung der erforderlichen Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Kosten zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Burscheid

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Köln

    Kreis

    Höhe
    195 m ü. NHN

    Fläche
    27,33 km2

    Einwohner
    18.681 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    684 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    51399

    Vorwahl
    02174

    KFZ Kennzeichen
    GL

    Gemeindeschlüssel
    05 3 78 008

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    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Burscheid

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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