Standesamt Bocholt

Anschrift

Standesamt Bocholt
Berliner Platz 1
46395 Bocholt


Mail:
standesamt@mail.bocholt.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:30 / 14:00 – 16:00
Dienstag:
Mittwoch: 08:00 – 12:30
Donnerstag: 08:00 – 12:30 / 14:00 – 17:30
Freitag: 08:00 – 12:30

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bocholt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 28 71) 9 53-0
E-Mail: standesamt@mail.bocholt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bocholt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Bocholt

Definition

Eine Ehe benennt eine anerkannte, zumeist legitim rechtmäßige, belegte Basis einer Beziehung mehrerer Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Eheschließung beim Amt in Bocholt erklären und die hierfür relevanten Papiere besorgen. Generell müssen Sie selber beim Standesamt Bocholt erscheinen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, ist dieser befugt den anderen in geschriebener Form zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass nicht in Bocholt sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird in Folge dessen einige Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Anmeldung der Eheschließung wirksam. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten getan haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, erfahren die Eheschließenden durch ein Schreiben des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu geschehen, ferner ist ein erneutes Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Hochzeitswilligen beim für Sie zuständigen Amt in Bocholt. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht ermächtigen, die Ehenschließung zu registrieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Trauung schriftlich oder durch einen Vertreter beim Standesamt Bocholt angemeldet werden.

Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe nicht in Deutschland aufgelöst, so gilt: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist normalerweise nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV bescheinigt wurde Ausnahmen zählen nur, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Personen deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es ratsam, pünktlich den benötigten Antrag abzugeben da die Abwicklung sicher Zeit braucht und eventuell weitere Nachweise aufgebracht werden müssen. Bei der Beantragung ist das zuständige Amt, bei dem das neue Ehebündnis eigegangen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so ass für den Steller des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Beschluss oder andere gerichtlichen Entscheidungen beendet sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander blutsverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme zulassen.

    Stammen Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Freistellung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik entscheidenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet wurden, kann das Stadtbüro die Erlaubnis der Ehe der Verlobten eruieren und einen fixen Tag für die Eheschließung vereinbaren.

    Unterlagen

    Üblicherweise sind folgende Bescheinigungen abzugeben: Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem eine urkundliche Bestätigung über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann das Schreiben mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen als Originalausgaben vorliegen, nicht Originale können nicht anerkannt werden!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In expliziten Fällen können andersartige Nachweise vonnöten sein! Ihr Amt in Bocholt berät Sie gerne.

    Fristen

    Normalerweise gelten keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Normalerweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Bocholt schlauzumachen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der zwingenden Papiere Zeit kosten kann.

    Kosten

    Der Preis für die Überprüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Bocholt

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Münster

    Kreis

    Höhe
    25 m ü. NHN

    Fläche
    119,4 km2

    Einwohner
    71.074 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    595 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    BOR, AH, BOH

    Gemeindeschlüssel
    05 5 54 008

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Bocholt

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    Stadtgeschichte

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