Standesamt Geldern

Anschrift

Standesamt Geldern
Issumer Tor 36
47608 Geldern


Mail:
standesamt@geldern.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Geldern vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@geldern.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Geldern.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Geldern

Definition

Eine Heirat benennt eine bewiesene, gewöhnlich rechtens zugestandene, gestärkte Form einer Verbindung von zwei Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Heirat beim Standesamt in Geldern anzeigen und die dazu erforderlichen Papiere besorgen. Prinzipiell müssen Sie direkt beim zuständigen Amt in Geldern vorsprechen. Ist eine der Personen verhindert, kann dieser, die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Geldern antreten können, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Amt für die Eintragung der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Haben Sie abweichende Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter kann dazu einige Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Aufnahme der Eheschließung wirksam. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Schriftstück der Behörde. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten die Ehewilligen beim zuständigen Stadtbüro. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht dazu ernennen, die Verehelichung voranzumelden. Exzeptionell, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten in Geldern angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb der Bundesrepublik, geschieden, so heißt das: Eine Auslandsscheidung ist in der Regel nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV anerkannt wurde Ausnahmen binden nur, wenn die eheliche Vereinigung im Geburtsland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, empfiehlt es sich, zur rechten Zeit den notwendigen Antrag abzugeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und unter Umständen weitere Papiere organisiert werden müssen. Bei der Beantragung ist das Standesamt, bei dem die neue Ehe beschlossen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung geäußert daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder sonstige gerichtliche Urteile aufgehoben sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Hochzeit nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorsitzenden des in der BRD entscheidenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet sind, kann das Stadtbüro die Erlaubnis der Ehe der Eheschließenden feststellen und einen konkreten Tag für die Eheschließung festlegen.

    Unterlagen

    Meistens sind folgende Schreiben einzureichen: Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich ein beglaubigter Nachweis über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann die Urkunde durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen mit Beglaubigung der Behörde vorliegen, Kopien werden nicht anerkannt!

    Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In expliziten Fällen können weitere Schreiben unerlässlich sein! Das Stadtbüro in Geldern ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Grundsätzlich gelten keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Da aber oft ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Geldern zu informieren, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem ist zu beachten, dass die Aufbringung der notwendigen Nachweise zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Geldern

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Düsseldorf

    Kreis

    Höhe
    24 m ü. NHN

    Fläche
    96,97 km2

    Einwohner
    33.733 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    348 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    47608

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    KLE, GEL

    Gemeindeschlüssel
    05 1 54 012

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    Landesportal Nordrhein-Westfalen

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