Standesamt Brakel

Anschrift

Standesamt Brakel
Am Markt 12
33034 Brakel


Mail:
standesamt@brakel.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Brakel vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@brakel.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Brakel.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Brakel

Definition

Eine Trauung benennt eine erklärte, gewöhnlich juristisch rechtmäßige, festgemachte Kennzeichung einer Verbindung gemeinsamer Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Eheschließung bei der Behörde in Brakel aufnehmen und die hierfür notwendigen Dokumente erhalten. Grundsätzlich sollten Sie selber im Brakel auftreten. Ist einer der beiden verhindert, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht in Brakel sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, damit das Amt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter kann hierfür ein paar Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Eintragung der Trauung verbindlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Hochzeitswilligen bei Ihrem zuständigen Standesamt in Brakel . Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner durch eine Vollmacht ermächtigen, die Verehelichung zu melden. Exzeptionell, wenn beide Verlobten aus wichtigem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Amt in Brakel gemeldet werden.

Beide Partner müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine vergangene Ehe nicht in Deutschland getrennt, so beachtet man: Eine Scheidung im Ausland ist grundsätzlich nur dann gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV anerkannt wurde Abweichungen zählen nur, wenn der Ehebund im Vaterland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Personen deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es ratsam, zeitig den benötigten Antrag abzugeben weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und eventuell weitere Papiere organisiert werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die Vermählung beschlossen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung verfügt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, so dass für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Ehe muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder andere gerichtlichen Entscheidungen geschieden sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander blutsverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme erlauben.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Freistellung durch den Leiter des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Eheschließenden eruieren und einen fixen Zeitpunkt für die Vermählung festlegen.

    Unterlagen

    Üblicherweise sind folgende Papiere darzulegen: Von den Ehewilligen, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann die Bescheinigung mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original der Behörde vorliegen, Nachbildungen gelten nicht!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderen Fällen können andersartige Nachweise relevant sein! Das Amt in Brakel stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Normalerweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Trauung erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Brakel zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Einholung der benötigten Dokumente Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Der Preis zur Prüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Brakel

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Detmold

    Kreis

    Höhe
    135 m ü. NHN

    Fläche
    173,92 km2

    Einwohner
    16.195 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    93 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    33034

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    HX, WAR

    Gemeindeschlüssel
    05 7 62 016

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    Landesportal Nordrhein-Westfalen

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    Brakel

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