Standesamt Duisburg Alt-Homberg

Anschrift

Standesamt Duisburg Alt-Homberg
Körnerplatz 1
47226 Duisburg


Mail:
standesamt-west@stadt-duisburg.de

Standesamt Nordrhein-Westfalen
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 16:00
Dienstag: 08:00 – 16:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 16:00
Freitag: 08:00 – 14:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Duisburg Alt-Homberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt-west@stadt-duisburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Duisburg Alt-Homberg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Duisburg Alt-Homberg

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden offizielle Dokumente, die den über die Geburt einer Person liefern. Diese Papiere enthalten signifikante Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgegeben, die in charge of Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Duisburg Alt-Homberggeboren wurden, beim Standesamt Duisburg Alt-Homberg beantragt werden.

Im Folgenden sind mehrere Grundlagen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

Hierzulande müssen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. Meistens übernimmt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, allerdings dürfen auch die Eltern selbst ihre Geburt registrieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt liefert das Standesamt Duisburg Alt-Homberg die Geburtsurkunde aus. Es finden sich mannigfaltige Kategorien von Geburtsbescheinigungen, wie etwa die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) oder die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.

Gebrauch

Die Urkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird für verschiedene administrative Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Falls die Geburtsurkunde abhandenkommt beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich man beim zuständigen Amt Duisburg Alt-Homberg einen Ersatz bitten. Für diesen Zweck benötigt man gewöhnlich personenbezogene Daten sowie ein Identitätsnachweis, und auch die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen kann es nötig sein, das Dokument hierzulande offiziell anerkennen zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Duisburg Alt-Homberg

Definition

Eine Heirat bildet eine bewiesene, zumeist gerecht geregelte, festgemachte Kennzeichung einer Beziehung gemeinsamer Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Vermählung beim Amt in Duisburg Alt-Homberg anzeigen und die hierbei unerlässlichen Dokumente holen. Für gewöhnlich sollten Sie selbst beim Standesamt Duisburg Alt-Homberg auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist dieser befugt seinen Partner durch eine Vollmacht ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Duisburg Alt-Homberg antreten können, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird dazu ein paar Fragen an die Verlobten stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist allerdings nur für die Registration der Hochzeit verbindlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument vom Standesamt. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalausgaben vorliegen, Abzüge sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Situationen können andersartige Unterlagen unerlässlich sein! Ihr Hochzeitsamt in Duisburg Alt-Homberg beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Allgemeinen gelten keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Grundsätzlich gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Duisburg Alt-Homberg zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der erforderlichen Papiere Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Duisburg Alt-Homberg

Bundesland
Nordrhein-Westfalen

Regierungsbezirk
Düsseldorf

Kreis

Höhe
33 m ü. NHN

Fläche
232,8 km2

Einwohner
495.152 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
2127 Einwohner je km2

Postleitzahl
47051–47279

Vorwahl
0203, 02065, 02066, 02841, 02844, 02151

KFZ Kennzeichen
DU

Gemeindeschlüssel
05 1 12 000

Landesportal

Landesportal
Nordrhein-Westfalen

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Stadtgeschichte Standesamt

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