Standesamt Vreden

Anschrift

Standesamt Vreden
Burgstr. 14
48691 Vreden


Mail:
info@vreden.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:30 – 12:30
Dienstag: 08:30 – 12:30
Mittwoch: 08:30 – 12:30
Donnerstag: 08:30 – 12:30 / 14:30 – 18:00
Freitag: 08:30 – 12:30

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Vreden vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 25 64) 30 31 24
E-Mail: info@vreden.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Vreden.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Vreden

Definition

Ein Ehebündnis benennt eine bewiesene, gewöhnlich gesetzlich zulässige, gestärkte Bestätigung einer Vereinigung beider Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sind gehalten die Heirat beim Amt in Vreden anzeigen und die zu diesem Zweck notwendigen Unterlagen zu holen. Grundsätzlich sollten Sie selbst beim Amt in Vreden vorsprechen. Ist einer der Zweien verhindert, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Gibt es abweichende Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist zwingend, sodass das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Beamte wird dazu mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Registration der Eheschließung bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schreiben des Amtes. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen die Ehewilligen beim für Sie zuständigen Amt in Vreden. Ist einer der beiden verhindert, darf er seinen Partner durch eine Vollmacht bemächtigen, die Verehelichung zu melden. Äußerstenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Vreden angemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine vergangene Ehe außerhalb der Bundesrepublik, aufgelöst, bedeutet das: Eine Scheidung im Ausland ist in den meisten Fällen nur wirksam, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung anerkannt wurde Diskrepanzen zählen nur, wenn die Ehegemeinschaft im Geburtsland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es anzuraten, innerhalb der vorgegebenen Zeit den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und vielleicht weiterte Unterlagen eingeholt werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die Trauung vereinigt werden soll, hilfsbereit. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung geäußert daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Ehe muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Beschluss oder sonstige gerichtliche Urteile geschieden sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Hochzeit nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorsitzenden des in Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Erst wenn diese Fragen abgehackt wurden, kann die Behörde die Erlaubnis der Ehe die Heiratswilligen eruieren und einen konkreten Termin für die Eheschließung festmachen.

    Unterlagen

    Meistens sind folgende Unterlagen vorzuweisen: Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann die Bescheinigung anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen mit Beglaubigung eingereicht werden, Nachbildungen können nicht anerkannt werden!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In speziellen Gegebenheiten können weitere Dokumente erforderlich sein! Ihr Amt in Vreden klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Im Normalfall gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meist ein gewisser Termin für die Trauung erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Vreden schlauzumachen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Weiters ist zu bedenken, dass die Einholung der notwendigen Nachweise zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Vreden

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Münster

    Kreis

    Höhe
    32 m ü. NHN

    Fläche
    135,83 km2

    Einwohner
    22.758 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    168 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    48691

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    BOR, AH, BOH

    Gemeindeschlüssel
    05 5 54 068

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Vreden

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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