Standesamt Velbert

Anschrift

Standesamt Velbert
Thomasstr. 1
42551 Velbert


Mail:
standesamt@velbert.de

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch:
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 13:00 – 17:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Velbert vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 20 51) 26 25 04
E-Mail: standesamt@velbert.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Velbert.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Velbert

Definition

Eine Verehelichung bestimmt eine erklärte, meistens gesetzlich statthafte, verankerte Erklärung eines Bündnisses zweier zusammengehörender Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Heirat beim Standesamt Velbert einleiten und die dazu unerlässlichen Unterlagen zu holen. Für gewöhnlich müssen Sie persönlich im Velbert vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form ermächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Amt für die Durchführung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen abweichende Wohnsitze, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Trauung registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter kann dafür ein paar Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Anmeldung der Eheschließung amtlich. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis existiert, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der bald Verheirateten beim zuständigen Stadtbüro. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er den anderen mittels einer Vollmacht beauftragen, die Verehelichung anzumelden. Notfalls, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Eheschließung in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter in Velbert angemeldet werden.

Beide Partner müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine frühere Ehe nicht in Deutschland geschieden bedeutet das: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist im Allgemeinen nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV anerkannt wurde Ausnahmen zählen nur, wenn die Ehegemeinschaft im Vaterland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Partner deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es ratsam, innerhalb der vorgegebenen Zeit den benötigten Antrag abzugeben weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und teilweise weitere Dokumente beschafft werden müsssen. Bei der Antragstellung ist das Standesamt, bei dem die Vermählung vereinigt werden soll, gerne behiflich. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung geäußert daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, so dass für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Wille oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgehoben sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Ehe nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Aufhebung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik verantwortlichen Oberlandesgerichtes beigebracht werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte abgehackt wurden, kann das Standesamt die Erlaubnis der Ehe die Heiratswilligen ausmachen und einen konkreten Termin für die Eheschließung fixieren.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Bescheinigungen vorzubringen: Von den Ehewilligen, die beide noch nie geheiratet haben und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem eine urkundliche Bestätigung über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann die Urkunde durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen mit Beglaubigung dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate reichen nicht aus !

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderen Situationen können andere Unterlagen notwendig sein! Ihr Standesamt in Velbert stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Velbert zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Beschaffung der zwingenden Urkunden zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Velbert

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Düsseldorf

    Kreis

    Höhe
    248 m ü. NHN

    Fläche
    74,9 km2

    Einwohner
    81.593 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    1089 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    ME

    Gemeindeschlüssel
    05 1 58 032

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Velbert

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Velbert.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

    Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Velbert auf Wikipedia.

    Wegweiser:

    Weitere Standesämter in Nordrhein-Westfalen: