Standesamt Delbrück

Anschrift

Standesamt Delbrück
Lange Straße 45
33129 Delbrück


Mail:
standesamt@stadt-delbrueck.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Delbrück vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-delbrueck.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Delbrück.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Delbrück

Definition

Eine Trauung verdeutlicht eine anerkannte, meistens rechtens legale, untermauerte Kennzeichung einer Vereinigung mehrerer Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Eheschließung beim Standesamt Delbrück aufnehmen und die zu diesem Zweck wichtigen Nachweise. beziehen. Unbedingt sollten Sie selber im Delbrück auftauchen. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, ist dieser befugt die andere Person durch eine Vollmacht zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Amt für die Eintragung der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Heirat durchführen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist vonnöten, damit die Behörde überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird dafür mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist schließlich nur für das Recht der Trauung amtlich. Die Ehe kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache die Ehewilligen beim Heiratsamt Delbrück. Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er seinen Partner mittels einer Vollmacht dazu befähigen, die Trauung zu registrieren. Notfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Delbrück angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb der Bundesrepublik, separiert, so ist zu beachten: Die Ehescheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür zuständige LJV anerkannt wurde Diskrepanzen zählen nur, wenn die Ehe im Geburtsland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es anzuraten, rechtzeitig den benötigten Antrag abzugeben weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und eventuell weitere Dokumente aufgebracht werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist die entsprechende Behörde, bei dem die neue Ehe eigegangen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtliche Beendigung oder andere gerichtlichen Entscheidungen aufgelöst sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander von derselben Abstammung? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Verehelichung. untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das Familiengericht eine Sonderregelung gestatten.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderbefreiung durch das Oberhaupt des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Nachdem diese Fragen geklärt sind, kann das Amt die Ehefähigkeit der Verlobten festmachen und einen fixen Tag für die Vermählung vereinbaren.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Belege vorzubringen: Von den Verlobten die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann der Nachweis anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen mit Beglaubigung abgegeben werden, Abzüge sind nicht erlaubt!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderer Lage können andersartige Nachweise erforderlich sein! Das Trauamt in Delbrück beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Da aber meistens ein gewisser Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Beschaffung der benötigten Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Delbrück

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Detmold

    Kreis

    Höhe
    100 m ü. NHN

    Fläche
    157,28 km2

    Einwohner
    32.266 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    205 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    33129

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    PB, BÜR

    Gemeindeschlüssel
    05 7 74 020

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    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Delbrück

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