Standesamt Enger

Anschrift

Standesamt Enger
Bahnhofstr. 44
32130 Enger


Mail:
standesamt@enger.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Enger vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@enger.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Enger.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Enger

Definition

Eine Vermählung bezeichnet eine amtliche, weitgehend legitim statthafte, belegte Begründung eines Beisammenseins von paarigen Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Trauung beim Amt in Enger anmelden und die zu diesem Zweck relevanten Anträge und Urkunden beziehen. Generell sollten Sie selbst beim Standesamt Enger vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann er den anderen schriftlich ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund nicht in Enger sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Amt für die Durchführung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die Voranmeldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Amt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Beamte wird dafür einige Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist schließlich nur für die Aufnahme der Verehelichung amtlich. Die Heirat kann von jedem Stadestamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein neues Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten die Ehewilligen beim Standesamt Enger. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er seinen Partner mittels einer Vollmacht dazu befähigen, die Trauung anzukündigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht können, kann die Hochzeit per unterschriebenen Brief oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Enger angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe in einem anderen Land, separiert, so gilt: Die Ehescheidung im Ausland ist grundsätzlich nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bestätitigt wurde Unterschiede sind vorhanden, wenn das Ehebündnis im Vaterland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist empfiehlt es sich, rechtzeitig den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und unter Umständen weitere Dokumente beschafft werden müsssen. Beim Beantragen ist das zuständige Amt, bei dem die Hochzeit eigegangen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung verfügt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder einen sonstigen gerichtlichen Willen geschieden sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Hochzeit untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderbefreiung durch den Leiter des in der Bundesrepublik Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Eheschließenden eruieren und einen fixen Termin für die Trauung festlegen.

    Unterlagen

    Meistens sind folgende Materialien darzulegen: Von den Verlobten die noch nie verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren ein beglaubigter Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann die Unterlage mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originaldokumente vorgelegt werden, Fotokopien gelten nicht!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderer Lage werden weitere Untelagen vonnöten sein! Ihr Trauamt in Enger stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Im Normalfall existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Im Allgemeinen bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Enger schlauzumachen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der erforderlichen Dokumente etwas dauern kann.

    Kosten

    Der Beitrag zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Enger

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Detmold

    Kreis

    Höhe
    107 m ü. NHN

    Fläche
    41,24 km2

    Einwohner
    20.483 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    497 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    32130

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    HF

    Gemeindeschlüssel
    05 7 58 008

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    Landesportal Nordrhein-Westfalen

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