Standesamt Lienen

Anschrift

Standesamt Lienen
Hauptstraße 14
49536 Lienen


Mail:
standesamt@lienen.de

Standesamt Nordrhein-Westfalen
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lienen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@lienen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lienen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Lienen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind staatliche Dokumente, die den Bestätigung über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Dokumente enthalten relevante Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern erstellt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Das Standesamt Lienen ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Lienen geboren sind.

Im Weiteren sind zahlreiche Grundlagen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In diesem Land müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt gemeldet werden. Gewöhnlich vollzieht die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, trotzdem dürfen ebenso die Eltern persönlich ihre Geburt melden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist gibt das Standesamtsbüro Lienen die Geburtsurkunde aus. Es existieren verschiedene Typen der Geburtsdokumenten, wie zum Beispiel die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Verwendung

Das Dokument fungiert wie amtlicher Nachweis der Entbindung und Identität einer Person. Die Urkunde wird gebraucht bei vielfältige bürokratische Zwecke, etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Im Falle, dass das Dokument abhandenkommt bzw. unbrauchbar wird, kann eine Person beim zuständigen Amt Lienen eine Ersatzurkunde bitten. Zu diesem Zweck sind erforderlich üblicherweise persönliche Angaben sowie ein Identitätsnachweis, und auch die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es nötig sein, die Urkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Lienen

Definition

Eine Heirat verdeutlicht eine amtliche, meistenteils gerecht statthafte, festgemachte Form einer Vereinigung gemeinsamer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Verehelichung bei der Behörde in Lienen anmelden und die hierfür notwendigen Papiere erhalten. Unbedingt müssen Sie direkt beim Amt in Lienen antreten. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, kann er den anderen durch einen Brief zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus entscheidendem Anlass nicht vor Ort in Lienen antreten können, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die Voranmeldung der Trauung ist unerlässlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte wird dafür einige Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für das Recht der Eheschließung wirksam. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Verlobte ein Bericht des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein neues Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originaldokumente vorgelegt werden, Replikate gelten nicht!

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Fällen können andere Belege unerlässlich sein! Das Hochzeitsamt in Lienen ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Üblicherweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Lienen zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Einholung der benötigten Dokumente Zeit kosten kann.

Kosten

Die Abgabe zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.