Standesamt Lengerich
Anschrift
Standesamt Lengerich
Tecklenburger Str. 2-4
49525 Lengerich
Mail: buergerbuero@lengerich.de
Öffnungszeiten*:
Momentan leider unbekannt.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lengerich vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (0 54 81) 3 31 00
E-Mail: buergerbuero@lengerich.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lengerich.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Lengerich
Definition
Eine Ehe beschreibt eine anerkannte, weitgehend juristisch erlaubte, verankerte Begründung einer Beziehung zweier zusammengehörender Menschen.
Beschreibung
Die Verlobten müssen die Heirat beim Standesamt Lengerich einleiten und die dafür erforderlichen Papiere erhalten. Auf jeden Fall sollten Sie selbst beim Standesamt Lengerich auftauchen. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser seinen Partner in geschriebener Form bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person erklärt werden.
Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Existieren ungleiche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Heirat anmelden wollen.
Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Registration der Hochzeit bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten ein Bericht des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ferner ist ein erneutes Anmeldeverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Persönliche Vorstellung der Heiratswilligen beim verantwortlichen Stadtbüro. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er seinen Partner mittels einer Vollmacht ermächtigen, die Verehelichung voranzumelden. Ausnahmsweise, wenn beide Verlobten aus akutem Grund nicht können, kann die Hochzeit {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Bevollmächtigten in Lengerich angemeldet werden.
Die Heiratswilligen müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.
Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine frühere Ehe außerhalb Deutschlands, geschieden so ist zu beachten: Eine Auslandsscheidung ist grundsätzlich nur dann gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung bestätitigt wurde Abweichungen bestehen nur, wenn der Ehebund im Geburtsland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Personen deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es ratsam, zeitig den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und unter Umständen weitere Informationen beschafft werden müsssen. Beim Stellen des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die Vermählung geschlossen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Einreicher des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
- Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Aufhebung abgeschafft sein.
Sind Sie in gerader Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Geschwister?
Sollte dem so sein ist eine Ehe augeschlossen.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem speziellen Fall kann das Familiengericht eine Ausnahme erlauben.
Sind Sie von einem anderen Land?
Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Befreiung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.
Erst wenn alle wichtigen Punkte abgehackt wurden, kann die Behörde die Ehefähigkeit der Verlobten feststellen und einen fixen Termin die Hochzeit fixieren.
Unterlagen
Meistens sind folgende Schreiben vorzuzeigen:
Von den Ehewilligen, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
- Zudem eine urkundliche Bestätigung über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Bescheinigung durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.
Allgemeine Hinweise
Die notwendigen Urkunden müssen mit Beglaubigung dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale reichen nicht aus !
Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In speziellen Gegebenheiten werden weitere Untelagen erforderlich sein! Ihr Standesamt in Lengerich stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.
Fristen
Normalerweise gibt es keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Üblicherweise bestehen keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Heirat gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Lengerich zu informieren, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Aufbringung der notwendigen Dokumente zeitlastig sein kann.
Kosten
Die Abgabe zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten
Lengerich
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Münster
Kreis
Höhe
77 m ü. NHN
Fläche
90,79 km2
Einwohner
22.527 (31. Dez. 2021)[1]
Bevölkerungsdichte
248 Einwohner je km2
Postleitzahl
49525
Vorwahl
05481
KFZ Kennzeichen
ST, BF, TE
Gemeindeschlüssel
05 5 66 040
Bürgermeister
Wilhelm Möhrke (parteilos)
Landesportal Nordrhein-Westfalen
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Lengerich
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