Standesamt Olpe

Anschrift

Standesamt Olpe
Franziskanerstraße 6
57462 Olpe


Mail:
standesamt@olpe.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Olpe vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@olpe.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Olpe.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Olpe

Definition

Eine Verehelichung beschreibt eine bewiesene, meistens juristisch statthafte, gefestigte Grundlage einer Beziehung gemeinsamer Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Verehelichung beim Standesamt Olpe anmelden und die dazu wichtigen Papiere holen. Grundsätzlich sollten Sie selbst beim Amt in Olpe antreten. Ist eine der Personen nicht vor Ort, ist dieser befugt die andere Person durch einen Brief bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Eintragung der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit die Behörde sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Beamte kann dazu eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für das Recht der Hochzeit verbindlich. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten eine Mitteilung des Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Heiratswilligen beim verantwortlichen Stadtbüro. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er seinen Partner schriftlich dazu ernennen, die Ehevereinigung anzukündigen. Notfalls, wenn beide Verlobten aus wichtigem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Olpe angemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor existente Ehe nicht in Deutschland aufgelöst, so ist zu beachten: Die Ehescheidung im Ausland ist grundsätzlich nur wirksam, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV abgenommen wurde. Diskrepanzen sind vorhanden, wenn die eheliche Vereinigung im Geburtsland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Personen deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es anzuraten, rechtzeitig den relevanten Antrag zu übergeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und vielleicht weitere Dokumente organisiert werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist die entsprechende Behörde, bei dem die Hochzeit eingetragen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung geäußert somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, so dass für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Beschluss oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss aufgelöst sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Geschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Trauung nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Sonderregelung gestatten.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderbefreiung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik zuständigen Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Nachdem diese Fragen abgehackt wurden, kann das Amt die Ehefähigkeit der Eheschließenden feststellen und einen Termin für die Eheschließung festmachen.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Schreiben abzugeben: Von den Ehewilligen, die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann das Papier durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originaldokumente abgegeben werden, Nachbildungen werden nicht anerkannt!

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In gesonderten Fällen können weitere Dokumente gefordert sein! Das Standesamt in Olpe klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Normalerweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein spezieller Termin für die Trauung gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Aufbringung der erforderlichen Urkunden Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Olpe

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Arnsberg

    Kreis

    Höhe
    307 m ü. NHN

    Fläche
    85,88 km2

    Einwohner
    24.677 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    287 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    57462

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    OE

    Gemeindeschlüssel
    05 9 66 024

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    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Olpe

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