Standesamt Essen Ostviertel

Anschrift

Standesamt Essen Ostviertel
Hollestraße 3
45127 Essen


Mail:
standesamt@essen.de

Standesamt Nordrhein-Westfalen
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 13:00
Dienstag: 08:00 – 13:00
Mittwoch: 08:00 – 13:00
Donnerstag: 08:00 – 13:00, 14:00 – 18:00
Freitag: 08:00 – 13:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Essen Ostviertel vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0201) 880
E-Mail: standesamt@essen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Essen Ostviertel.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Essen Ostviertel

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als rechtliche Dokumente, welche den über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Dokumente enthalten maßgebliche Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgegeben, die für die Registrierung von Geburten sind. Personen, die in Essen Ostviertel geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Essen Ostviertel beantragen.

Nachstehend sind mehrere Basisinformationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der BRD sollen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde registriert werden. In der Regel tätigt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, aber dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter selbst die Geburt anmelden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde erteilt das Standesamtsbüro Essen Ostviertel die Geburtsurkunde aus. Es finden sich mannigfaltige Arten von Geburtsnachweisen, unter anderem die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) sowie die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde dient wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird verwendet bei unterschiedliche administrative Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Schule.

Nachbestellung

Wenn die Geburtsurkunde verloren geht oder unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person bei der Behörde in Essen Ostviertel eine Ersatzurkunde bitten. Hierfür werden meistens personenbezogene Daten sowie ein Ausweis, zusätzlich die Zahlung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es nötig sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Essen Ostviertel

Definition

Eine Verehelichung beschreibt eine bewiesene, weitgehend gesetzlich rechtmäßige, belegte Basis eines Bündnisses mehrerer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sollten die Trauung bei der Behörde in Essen Ostviertel aufnehmen und die hierbei relevanten Anträge und Urkunden holen. Für gewöhnlich sollten Sie selber im Essen Ostviertel vorbei kommen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Registration der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist vonnöten, damit das Amt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte wird deswegen mehrere Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Registration der Heirat verbindlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Mitteilung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Verlobten ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ferner ist ein neues Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originaldokumente abgegeben werden, Replikate sind nicht gestattet!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In speziellen Gegebenheiten können andersartige Nachweise gefordert sein! Das Trauamt in Essen Ostviertel stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Essen Ostviertel zu erkundigen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Trauung registriert werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der benötigten Nachweise Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Kosten für die Feststellung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Essen Ostviertel

Bundesland
Nordrhein-Westfalen

Regierungsbezirk
Düsseldorf

Kreis

Höhe
116 m ü. NHN

Fläche
210,34 km2

Einwohner
579.432 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
2755 Einwohner je km2

Postleitzahl
45127–45359

Vorwahl
0201, 02054, 0209

KFZ Kennzeichen
E

Gemeindeschlüssel
05 1 13 000

Landesportal

Landesportal
Nordrhein-Westfalen

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Essen Ostviertel

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