Standesamt Barntrup

Anschrift

Standesamt Barntrup
Mittelstraße 38
32683 Barntrup


Mail:
standesamt@barntrup.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Barntrup vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@barntrup.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Barntrup.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Barntrup

Definition

Eine Ehe benennt eine begründete, meistenteils rechtlich erlaubte, untermauerte Erklärung einer Verbindung mehrerer Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Verehelichung beim Amt in Barntrup aufnehmen und die hierbei notwendigen Papiere beziehen. Für gewöhnlich müssen Sie selbst im Barntrup vorbei kommen. Ist einer der beiden verhindert, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus entscheidendem Anlass nicht in Barntrup sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen abweichende Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung registrieren wollen.

Die Anmeldung der Trauung ist vonnöten, damit das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Beamte muss dazu eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Aufnahme der Eheschließung bindend. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen getan haben. Über die Meldung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung des Amtes. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Hochzeitswilligen beim zuständigen Stadtbüro. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht bemächtigen, die Trauung zu registrieren. Notfalls, wenn die Eheschließenden aus akutem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Eheschließung in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Standesamt Barntrup angemeldet werden.

Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb Deutschlands, separiert, so ist zu beachten: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist in der Regel nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV bescheinigt wurde Abweichungen bestehen nur, wenn das Ehebündnis im Geburtsland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Ehepartner deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, empfiehlt es sich, innerhalb der vorgegebenen Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und eventuell weitere Dokumente organisiert werden müssen. Bei der Beantragung ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die Trauung geschlossen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Bestätigung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, so dass für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Wille oder andere gerichtlichen Entscheidungen aufgelöst sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Trauung augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahmeregelung erlauben.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorsitzenden des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, kann das Stadtbüro die Eheerlaubnis der Eheschließenden eruieren und einen konkreten Termin für die Trauung vereinbaren.

    Unterlagen

    Normalerweise sind folgende Dokumente vorzulegen: Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren eine urkundliche Bestätigung über die Seperation der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann der Nachweis mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen als Originaldokumente vorliegen, Kopien sind nicht erlaubt!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In expliziten Fällen können weitere Papiere erforderlich sein! Ihr Trauamt in Barntrup ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Grundsätzlich bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der notwendigen Unterlagen zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Barntrup

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Detmold

    Kreis

    Höhe
    203 m ü. NHN

    Fläche
    59,46 km2

    Einwohner
    8502 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    143 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    32683

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    LIP

    Gemeindeschlüssel
    05 7 66 012

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Barntrup

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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