Standesamt Lüdenscheid

Anschrift

Standesamt Lüdenscheid
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid


Mail:
standesamt@luedenscheid.de

Standesamt Nordrhein-Westfalen
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lüdenscheid vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@luedenscheid.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lüdenscheid.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Lüdenscheid

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als rechtliche Dokumente, die den Dokumentation über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Dokumente enthalten signifikante Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Personen, die in Lüdenscheid geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Lüdenscheid beantragen.

Im Folgenden sind einige allgemeine Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In Deutschland müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt registriert werden. Generell vollzieht die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, nichtsdestotrotz können gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig die Geburt registrieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt überreicht das Standesamtsbüro Lüdenscheid das Dokument aus. Es gibt diverse Sorten von Geburtsdokumenten, etwa die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) und die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Verwendung

Die Urkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird für mannigfaltige bürokratische Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Sollte die Urkunde verschwindet beziehungsweise unbrauchbar wird, kann eine Person bei der Behörde in Lüdenscheid eine Ersatzurkunde ersuchen. Dafür werden meistens persönliche Daten sowie ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen mag es geboten sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Lüdenscheid

Definition

Eine Verehelichung definiert eine dokumentierte, weitgehend legitim zugestandene, gestärkte Basis einer Beziehung beider Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Vermählung beim Amt in Lüdenscheid erklären und die dazu unerlässlichen Papiere besorgen. Prinzipiell müssen Sie selber im Lüdenscheid erscheinen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Grund nicht vor Ort in Lüdenscheid antreten können, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Haben Sie ungleiche Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss in Folge dessen viele Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Eintragung der Heirat wirksam. Die Trauung kann in jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen im Original der Behörde vorliegen, Kopien sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Im gesondereten Sachverhalt unerlässlich sein! Das Standesamt in Lüdenscheid berät Sie gerne.

Fristen

Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Lüdenscheid zu informieren, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der benötigten Papiere Zeit benötigen wird.

Kosten

Der Preis für die Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Lüdenscheid

Bundesland
Nordrhein-Westfalen

Regierungsbezirk
Arnsberg

Kreis

Höhe
423 m ü. NHN

Fläche
87,02 km2

Einwohner
71.230 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
819 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl
02351

KFZ Kennzeichen
MK

Gemeindeschlüssel
05 9 62 032

Landesportal

Landesportal
Nordrhein-Westfalen

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