Standesamt Lüdenscheid

Anschrift

Standesamt Lüdenscheid
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid


Mail:
standesamt@luedenscheid.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lüdenscheid vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@luedenscheid.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lüdenscheid.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Lüdenscheid

Definition

Eine Verehelichung verdeutlicht eine bewiesene, meistens zulässig zulässige, gefestigte Begründung eines Beisammenseins zweier Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Heirat beim Amt in Lüdenscheid einleiten und die dazu relevanten Dokumente erhalten. Grundsätzlich sollten Sie eigenhändig beim Amt in Lüdenscheid antreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht zu legimitieren. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Bestehen abweichende Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Heirat anmelden wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte wird deswegen mehrere Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Eintragung der Eheschließung verbindlich. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung der Behörde. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Verlobten beim Heiratsamt Lüdenscheid. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er den anderen in geschriebener Form dazu ernennen, die Ehevereinigung zu melden. Ausnahmsweise, wenn beide Verlobten aus akutem Grund nicht können, kann die Trauung per unterschriebenen Brief oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Lüdenscheid angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine vergangene Ehe nicht in Deutschland geschieden, bedeutet das: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist in den meisten Fällen nur dann gültig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes abgenommen wurde. Abweichungen bestehen nur, wenn die Ehegemeinschaft im Geburtsland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es anzuraten, pünktlich den benötigten Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und eventuell weitere Dokumente erbracht werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die Trauung vereinigt werden soll, gerne behiflich. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, so ass für den Steller des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Ehe muss durch Tod, gerichtlichen Beschluss oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgehoben sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Ehe nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das Familiengericht eine Ausnahmeregelung gestatten.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit der Verlobten ausmachen und einen endgültigen Tag für die Trauung festmachen.

    Unterlagen

    Meistens sind einzureichen: Von den Verlobten die beide noch nicht verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem eine urkundliche Bestätigung über die Trennung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann der Beleg durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale reichen nicht aus !

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In speziellen Gegebenheiten unerlässlich sein! Das Standesamt in Lüdenscheid stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Lüdenscheid schlauzumachen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der erforderlichen Nachweise etwas dauern kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Prüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Lüdenscheid

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Arnsberg

    Kreis

    Höhe
    423 m ü. NHN

    Fläche
    87,02 km2

    Einwohner
    71.230 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    819 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl
    02351

    KFZ Kennzeichen
    MK

    Gemeindeschlüssel
    05 9 62 032

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Lüdenscheid

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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