Standesamt Düren

Anschrift

Standesamt Düren
Markt 2
52349 Düren


Mail:
standesamt@dueren.de

Standesamt Nordrhein-Westfalen
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 17:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Düren vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 24 21) 25-0
E-Mail: standesamt@dueren.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Düren.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Düren

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen rechtsgültige Dokumente, welche den über die Geburt einer Person liefern. Solche Papiere enthalten entscheidende Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern herausgegeben, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Düren ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Düren geboren sind.

Nachstehend sind einige allgemeine Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der BRD müssen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Gewöhnlich erledigt die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, hingegen dürfen gleichermaßen die Eltern persönlich ihre Geburt registrieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt präsentiert das Standesamtsbüro Düren die Geburtsurkunde aus. Es finden sich verschiedene Typen der Geburtsdokumenten, etwa die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Verwendungszweck

Das Dokument dient als gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird benötigt bei mannigfaltige bürokratische Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Im Falle, dass die Urkunde verschwindet bzw. beschädigt wird, kann eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Düren eine Duplikaturkunde bitten. Zu diesem Zweck werden gewöhnlich personenbezogene Daten und eine Identifikation, und auch die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Für in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen mag es nötig sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Düren

Definition

Eine Verehelichung benennt eine begründete, weitgehend zulässig erlaubte, festgemachte Begründung einer Verbindung zweier Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Heirat beim Amt in Düren aufnehmen und die zu diesem Zweck notwendigen Anträge und Urkunden erhalten. Unbedingt sollten Sie offiziell beim Amt in Düren antreten. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, ist dieser befugt seinen Partner in geschriebener Form ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Existieren ungleiche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte kann dafür eine Reihe von Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Einschreibung der Eheschließung rechtskräftig. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Für die Mitteilung dass die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Verlobten ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben zu geschehen, sonst ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen im Original abgegeben werden, Kopien sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In gesonderten Fällen können andersartige Unterlagen gefordert sein! Das Standesamt in Düren berät Sie gerne.

Fristen

Normalerweise bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Düren zu informieren, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Aufbringung der zwingenden Unterlagen etwas dauern kann.

Kosten

Die Abgabe für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Düren

Bundesland
Nordrhein-Westfalen

Regierungsbezirk
Köln

Kreis

Höhe
125 m ü. NHN

Fläche
85 km2

Einwohner
91.814 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
1080 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl
02421

KFZ Kennzeichen
DN, JÜL, MON, SLE

Gemeindeschlüssel
05 3 58 008

Landesportal

Landesportal
Nordrhein-Westfalen

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