Standesamt Düren

Anschrift

Standesamt Düren
Markt 2
52349 Düren


Mail:
standesamt@dueren.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 17:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Düren vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 24 21) 25-0
E-Mail: standesamt@dueren.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Düren.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Düren

Definition

Eine Verehelichung definiert eine anerkannte, zumeist legitim legale, festgemachte Basis eines Verbunds von zwei Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Eheschließung beim Standesamt in Düren einleiten und die hierfür erforderlichen Nachweise. besorgen. Grundsätzlich sollten Sie eigenhändig beim Amt in Düren antreten. Ist einer der beiden verhindert, kann dieser, seinen Partner durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus wichtigem Anlass nicht vor Ort in Düren antreten können, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Existieren nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist vonnöten, sodass das Standesamt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss dazu mehrere Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Anmeldung der Eheschließung bindend. Die Trauung kann von jedem Stadestamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten getan haben. Über die Aussage, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Eheschließenden ein Schriftstück vom Standesamt. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ferner ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache die Ehewilligen bei Ihrem zuständigen Standesamt in Düren . Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht dazu ernennen, die Trauung voranzumelden. Exzeptionell, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Trauung schriftlich oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Düren angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor existente Ehe im Ausland getrennt, so beachtet man: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist normalerweise nur wirksam, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung anerkannt wurde Abweichungen bestehen nur, wenn die Ehegemeinschaft im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Personen deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es ratsam, pünktlich den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und womöglich weiterte Unterlagen eingeholt werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis vereinbart werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, so dass für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Wille oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgehoben sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander blutsverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Verehelichung. nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahmeregelung bewilligen.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorstand des in Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes veranlasst werden.

    Erst wenn diese Fragen abgehackt wurden, kann das Amt die Ehefähigkeit der Verlobten ausmachen und einen endgültigen Tag für die Eheschließung vereinbaren.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind folgende Nachweise vorzubringen: Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Schreiben anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen als Originaldokumente abgegeben werden, nicht Originale reichen nicht aus !

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    Im gesondereten Sachverhalt können andersartige Unterlagen wichtig sein! Ihr Amt in Düren klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Normalerweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Düren zu erkundigen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der zwingenden Nachweise zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Überprüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Düren

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Köln

    Kreis

    Höhe
    125 m ü. NHN

    Fläche
    85 km2

    Einwohner
    91.814 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    1080 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl
    02421

    KFZ Kennzeichen
    DN, JÜL, MON, SLE

    Gemeindeschlüssel
    05 3 58 008

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    Stadtgeschichte

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