Standesamt Blomberg
Anschrift
Standesamt Blomberg
Marktplatz 1
32825 Blomberg
Mail: standesamt@blomberg-lippe.de
Öffnungszeiten*:
Momentan leider unbekannt.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Blomberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@blomberg-lippe.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Blomberg.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Blomberg
Definition
Eine Vermählung beschreibt eine erklärte, überwiegend legitim zugestandene, gefestigte Basis einer Vereinigung zweier Persönlichkeiten.
Beschreibung
Die Heiratswilligen können die Vermählung beim Standesamt Blomberg anzeigen und die dazu relevanten Unterlagen zu holen. Für gewöhnlich müssen Sie direkt im Blomberg erscheinen. Ist einer der beiden nicht vor Ort, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner schriftlich bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.
Welches Amt für die Anmeldung der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Trauung aufnehmen wollen.
Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Einschreibung der Eheschließung amtlich. Die Ehe kann in jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten getan haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren vonnöten.
Voraussetzungen
Persönliche Vorsprache des Paares bei Ihrem zuständigen Standesamt in Blomberg . Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht beauftragen, die Verehelichung zu melden. Ausnahmsweise, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht können, kann die Trauung {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Vertreter beim Standesamt Blomberg angemeldet werden.
Die Heiratswilligen müssen volljährig sein.
Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe außerhalb der Bundesrepublik, geschieden, so beachtet man: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist im Allgemeinen nur dann vollzogen, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes abgenommen wurde. Diskrepanzen binden nur, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Verheiratenden deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es ratsam, pünktlich den benötigten Antrag abzugeben weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und vielleicht weitere Dokumente aufgebracht werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das verantwortliche Standesamt, bei dem das neue Bündnis beschlossen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Anerkennung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung geäußert deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, so ass für den Steller des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
- Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss abgeschafft sein.
Sie sind unmittelbar miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?
In diesen Fällen ist eine Ehe untersagt.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Sonderregelung zulassen.
Kommen Sie von einem auswärtigen Land?
Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorstand des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts erlassen werden.
Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet wurden, kann die Behörde die Erlaubnis der Ehe die Heiratswilligen eruieren und einen konkreten Tag für die Eheschließung festlegen.
Unterlagen
In der Regel sind folgende Belege vorzubringen:
Von den Ehewilligen, die beide noch nicht verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
- Zudem ein urkundlicher Nachweis über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann der Nachweis durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.
Allgemeine Hinweise
Die Zertifikate müssen als Originalfassungen vorgelegt werden, Fotokopien werden nicht anerkannt!
Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In besonderer Lage können andere Belege notwendig sein! Das Standesamt in Blomberg stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.
Fristen
Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Trauung. Grundsätzlich existieren keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Einholung der benötigten Unterlagen Zeit benötigen wird.
Kosten
Der Preis für die Überprüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten
Blomberg
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Detmold
Kreis
Höhe
185 m ü. NHN
Fläche
99,1 km2
Einwohner
15.095 (31. Dez. 2021)[1]
Bevölkerungsdichte
152 Einwohner je km2
Postleitzahl
32825
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
LIP
Gemeindeschlüssel
05 7 66 016
Bürgermeister
Christoph Dolle (SPD)
Landesportal Nordrhein-Westfalen
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Blomberg
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