Standesamt Geseke
Anschrift
Standesamt Geseke
An der Abtei 1
59590 Geseke
Mail: standesamt@geseke.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Geseke vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@geseke.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Geseke.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Geseke
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland gelten als offizielle Dokumente, solche, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Papiere enthalten maßgebliche Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern bereitgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen sind. Wenn die beurkundete Person in Geseke geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Geseke eine Geburtsurkunde beantragen.
Im Folgenden sind ein paar generelle Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:
Anmeldung der Geburt
In der Bundesrepublik müssen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. In der Regel übernimmt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, allerdings dürfen ebenso die Eltern persönlich ihre Geburt deklarieren.
Ausstellung der Geburtsurkunde
Nach der Anmeldung der Geburt stellt das Standesamt Geseke das Dokument aus. Es stehen zur Verfügung variantenreiche Formen der Geburtsdokumenten, wie etwa die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) oder die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.
Gebrauch
Die Urkunde fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird verwendet zu verschiedene Verwaltungszwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.
Wiederbeschaffung
Sollte das Dokument verschwindet bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person bei der Behörde in Geseke eine Duplikaturkunde bitten. Hierfür werden meistens persönliche Daten und ein Ausweis, und auch die Begleichung der anfallenden Kosten.
Geburtsdokumente aus dem Ausland
Bei in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es nötig sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Geseke
Definition
Eine Heirat definiert eine erklärte, meistenteils zulässig rechtmäßige, gefestigte Erklärung eines Beisammenseins mehrerer Personen.
Beschreibung
Die Heiratswilligen müssen die Verehelichung beim Amt in Geseke anzeigen und die dazu erforderlichen Anträge und Urkunden erhalten. Unbedingt sollten Sie persönlich beim Amt in Geseke vorbei kommen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, den anderen in geschriebener Form zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.
Welches Stadtbüro für die Registration der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Hochzeit anmelden wollen.
Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist erforderlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss in Folge dessen einige Fragen an das Paar stellen.
Die Auflage, wer zuständig ist ist lediglich für die Eintragung der Eheschließung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis besteht, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein erneutes Einleitungsverfahren erforderlich.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.
Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Urkunden müssen als Originaldokumente abgegeben werden, Replikate können nicht anerkannt werden!
Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In besonderen Fällen können andersartige Nachweise wichtig sein! Das Standesamt in Geseke klärt Sie über Unklarheiten auf.
Fristen
Grundsätzlich bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Im Normalfall bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber oft ein gewisser Termin für die Heirat erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Geseke zu informieren, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der benötigten Unterlagen Zeit kosten kann.
Kosten
Der Preis für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten Geseke
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Arnsberg
Kreis
Höhe
105 m ü. NHN
Fläche
97,89 km2
Einwohner
21.411 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
219 Einwohner je km2
Postleitzahl
59590
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
SO, LP
Gemeindeschlüssel
05 9 74 020
LandesportalNordrhein-Westfalen
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Geseke auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Geseke.
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