Standesamt Bornheim

Anschrift

Standesamt Bornheim
Rathausstr. 2
53332 Bornheim


Mail:
standesamt@stadt-bornheim.de

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten*:

Montag: 08:30 – 12:30
Dienstag: 08:30 – 12:30
Mittwoch: 08:30 – 12:30
Donnerstag: 08:30 – 12:30 / 15:00 – 18:00
Freitag: 08:30 – 12:30

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bornheim vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 22 22) 94 55 55
E-Mail: standesamt@stadt-bornheim.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bornheim.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Bornheim

Definition

Eine Trauung bezeichnet eine bewiesene, meistens gesetzlich geregelte, gefestigte Form einer Verbindung von zwei Individuen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Eheschließung beim Standesamt in Bornheim anmelden und die dazu erforderlichen Anträge und Urkunden holen. Prinzipiell müssen Sie selber beim Standesamt Bornheim vorsprechen. Ist einer der beiden verhindert, kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen ungleiche Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Heirat voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist unerlässlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Beamte kann dafür ein paar Fragen an die Verlobten richten.
 

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für das Recht der Heirat verbindlich. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Eheschließenden beim Heiratsamt Bornheim. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner schriftlich beauftragen, die Ehevereinigung voranzumelden. Exzeptionell, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht können, kann die Heirat {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Bevollmächtigten in Bornheim angemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor existente Ehe nicht in Deutschland aufgelöst, so gilt: Die Ehescheidung im Ausland ist normalerweise nur dann gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung bescheinigt wurde Unterschiede binden nur, wenn das Ehebündnis im Vaterland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Verheiratenden deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es zumeist notwendig, pünktlich den benötigten Antrag abzugeben da die Abwicklung sicher Zeit braucht und womöglich weiterte Unterlagen erbracht werden müssen. Beim Beantragen ist das zuständige Amt, bei dem die Hochzeit eigegangen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung verfügt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.

  • Die frühere Ehe muss durch ein Ableben, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss aufgehoben sein.

 

Sie sind in direkter Linie miteinander verwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

Aus diesen Gründen ist eine Ehe nicht gestattet.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

Kommen Sie von einem anderen Land?

Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderberechtigung durch das Oberhaupt des in der BRD entscheidenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann die Behörde die Ehefähigkeit der Eheschließenden eruieren und einen konkreten Termin für die Eheschließung festlegen.

Unterlagen

In der Regel sind folgende Bescheinigungen vorzuweisen:

 Von den Verlobten die noch nie verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Inklusive ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann das Papier mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalfassungen abgegeben werden, Kopien reichen nicht aus !

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Situationen können andere Unterlagen gewünscht sein! Ihr Trauamt in Bornheim berät Sie gerne.

Fristen

Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Im Normalfall existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein gewisser Termin für die Trauung erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Bornheim zu informieren, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Beschaffung der notwendigen Nachweise zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Beitrag für die Feststellung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten
Bornheim

Bundesland
Nordrhein-Westfalen

Regierungsbezirk
Köln

Kreis

Höhe
62 m ü. NHN

Fläche
82,69 km2

Einwohner
48.435 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
586 Einwohner je km2

Postleitzahl
53332

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
SU

Gemeindeschlüssel
05 3 82 012

Bürgermeister
Christoph Becker (parteilos)

Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

Landesportal Nordrhein-Westfalen

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Bornheim

Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Bornheim.

Standesamt - Stadtgeschichte

Stadtgeschichte

Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Bornheim auf Wikipedia.

Standesamt - Stellenangebote

Stellenangebote

Aktuelle Stellenangebote bei der Behörde in Bornheim.

Wegweiser:

Weitere Standesämter in Nordrhein-Westfalen: