Standesamt Bad Laasphe

Anschrift

Standesamt Bad Laasphe
Mühlenstr. 20
57334 Bad Laasphe


Mail:
standesamt@stadt-badlaasphe.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bad Laasphe vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-badlaasphe.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bad Laasphe.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Bad Laasphe

Definition

Eine Verehelichung benennt eine amtliche, meistenteils rechtlich erlaubte, verankerte Kennzeichung einer Bindung mehrerer Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sind gehalten die Eheschließung beim Amt in Bad Laasphe anzeigen und die zu diesem Zweck unerlässlichen Unterlagen zu erhalten. Unbedingt sollten Sie offiziell beim Standesamt Bad Laasphe auftreten. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, darf dieser den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung ist vonnöten, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss deswegen mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Einschreibung der Verehelichung bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar eine Mitteilung des zuständigen Amtes. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein neues Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Hochzeitswilligen beim zuständigen Stadtbüro. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er den anderen in geschriebener Form bemächtigen, die Trauung anzumelden. Äußerstenfalls, wenn beide Eheschließenden aus akutem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter beim Standesamt Bad Laasphe angemeldet werden.

Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe außerhalb Deutschlands, getrennt, bedeutet das: Eine Scheidung im Ausland ist grundsätzlich nur wirksam, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung anerkannt wurde Abweichungen zählen nur, wenn die Ehe im Heimatland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Personen deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es anzuraten, zur rechten Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und womöglich weitere Dokumente erbracht werden müssen. Bei der Beantragung ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die neue Ehe geschlossen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, so ass für den Steller des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Beschluss oder andere gerichtlichen Entscheidungen aufgehoben sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Verehelichung. nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das Familiengericht eine Sonderregelung erlauben.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Freistellung durch den Leiter des in Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes festgelegt werden.

    Nachdem diese Fragen geklärt sind, kann die Behörde die Ehefähigkeit die Heiratswilligen ausmachen und einen konkreten Termin für die Trauung vereinbaren.

    Unterlagen

    In der Norm sind abzugeben: Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren eine beglaubigte Bestätigung über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Papier durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen im Original der Behörde vorliegen, Kopien reichen nicht aus !

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderen Situationen können weitere Schreiben relevant sein! Das Standesamt in Bad Laasphe beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Üblicherweise existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Im Normalfall bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Da aber oft ein spezieller Termin für die Heirat gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Bad Laasphe zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Besorgung der zwingenden Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Bad Laasphe

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Arnsberg

    Kreis

    Höhe
    330 m ü. NHN

    Fläche
    135,95 km2

    Einwohner
    13.337 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    98 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    57334

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    SI, BLB

    Gemeindeschlüssel
    05 9 70 028

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Bad Laasphe

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Bad Laasphe.

    Standesamt - Stadtgeschichte

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