Standesamt Gelsenkirchen

Anschrift

Standesamt Gelsenkirchen
Turfstr. 21
45879 Gelsenkirchen


Mail:
standesamt@gelsenkirchen.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 14:00
Dienstag: 08:00 – 14:00
Mittwoch: 08:00 – 14:00
Donnerstag: 08:00 – 18:00
Freitag: 08:30 – 13:30

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gelsenkirchen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (02 09) 1 69 61 61
E-Mail: standesamt@gelsenkirchen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gelsenkirchen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Gelsenkirchen

Definition

Eine Trauung definiert eine dokumentierte, überwiegend gerecht zulässige, gesicherte Basis eines Bündnisses von paarigen Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Verehelichung beim Standesamt Gelsenkirchen einleiten und die hierbei notwendigen Anträge und Urkunden beziehen. Grundsätzlich sollten Sie selber im Gelsenkirchen erscheinen. Ist einer der beiden nicht verfügbar darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht ermächtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Registration der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Heirat voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist vonnöten, damit die Behörde sehen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss in Folge dessen ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Aufnahme der Eheschließung rechtskräftig. Die Trauung kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Eheschließenden ein Bericht des Amtes. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Heiratswilligen beim zuständigen Stadtbüro. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er den anderen schriftlich bemächtigen, die Ehevereinigung zu melden. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Eheschließung in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Amt in Gelsenkirchen gemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine frühere Ehe außerhalb Deutschlands, geschieden, so ist zu beachten: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist im Allgemeinen nur dann gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bestätitigt wurde Abweichungen sind vorhanden, wenn der Ehebund im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Partner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zumeist notwendig, zur rechten Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und teilweise weitere Papiere erbracht werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zuständige Amt, bei dem die Trauung eigegangen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, so dass für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch Tod, gerichtlichen Entscheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander stammverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Hochzeit unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Sonderregelung zulassen.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Befreiung durch den Leiter des in der BRD berechtigten Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Nachdem diese Fragen geklärt sind, kann das Standesamt die Erlaubnis der Ehe die Ehewilligen ausmachen und einen konkreten Termin für die Trauung fixieren.

    Unterlagen

    Normalerweise sind folgende Materialien vorzulegen: Von den Ehewilligen, die beide noch keine Ehe geführte haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem ein beglaubigter Nachweis über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann die Unterlage durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, nicht Originale werden nicht anerkannt!

    Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In speziellen Gegebenheiten können andere Belege wichtig sein! Das Stadtbüro in Gelsenkirchen beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Im Normalfall existieren keine Fristen für die Registrierung der Heirat. Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meistens ein spezieller Hochzeitstermin erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Gelsenkirchen schlauzumachen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Der Preis zur Prüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Gelsenkirchen

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Münster

    Kreis

    Höhe
    48 m ü. NHN

    Fläche
    104,94 km2

    Einwohner
    260.126 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    2479 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl
    0209

    KFZ Kennzeichen
    GE

    Gemeindeschlüssel
    05 5 13 000

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Gelsenkirchen

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