Standesamt Essen Byfang

Anschrift

Standesamt Essen Byfang
Hollestraße 3
45127 Essen


Mail:
standesamt@essen.de

Standesamt Nordrhein-Westfalen
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 13:00
Dienstag: 08:00 – 13:00
Mittwoch: 08:00 – 13:00
Donnerstag: 08:00 – 13:00, 14:00 – 18:00
Freitag: 08:00 – 13:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Essen Byfang vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0201) 880
E-Mail: standesamt@essen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Essen Byfang.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Essen Byfang

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden gesetzliche Dokumente, diejenigen, die den Bestätigung über die Geburt einer Person liefern. Sie enthalten maßgebliche Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden erteilt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Essen Byfanggeboren wurden, beim Standesamt Essen Byfang beantragt werden.

Hier einige einige Grundlagen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der BRD müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde registriert werden. Üblicherweise tätigt die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, hingegen können ebenso die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt anmelden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist präsentiert das Amt Essen Byfang die Urkunde aus. Es gibt unterschiedliche Arten von Geburtsnachweisen, so wie die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Anwendung

Die Urkunde fungiert als offizieller Nachweis der Entbindung sowie Identität einer Person. Sie wird benötigt für mannigfaltige administrative Zwecke, so wie für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Registrierung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Sofern die Urkunde abhandenkommt oder unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Essen Byfang einen Ersatz beantragen. Zu diesem Zweck werden meistens personenbezogene Daten sowie eine Identifikation, ebenso die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen kann es erforderlich sein, die Geburtsurkunde hierzulande legalisieren zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Essen Byfang

Definition

Eine Trauung verdeutlicht eine bewiesene, weitgehend juristisch geregelte, gestärkte Begründung einer Vereinigung von zwei Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Eheschließung bei der Behörde in Essen Byfang aufnehmen und die hierbei erforderlichen Dokumente besorgen. Prinzipiell sollten Sie direkt beim Amt in Essen Byfang vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht zu autorisieren. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Essen Byfang antreten können, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, sodass das Standesamt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dazu viele Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Eintragung der Hochzeit verbindlich. Die Trauung kann in jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument vom Standesamt. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originalfassungen vorliegen, Nachbildungen sind nicht gestattet!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In expliziten Fällen können weitere Dokumente erforderlich sein! Ihr Trauamt in Essen Byfang beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Normalfall gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Trauung. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Heirat erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der zwingenden Urkunden etwas dauern kann.

Kosten

Die Abgabe für die Feststellung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Essen Byfang

Bundesland
Nordrhein-Westfalen

Regierungsbezirk
Düsseldorf

Kreis

Höhe
116 m ü. NHN

Fläche
210,34 km2

Einwohner
579.432 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
2755 Einwohner je km2

Postleitzahl
45127–45359

Vorwahl
0201, 02054, 0209

KFZ Kennzeichen
E

Gemeindeschlüssel
05 1 13 000

Landesportal

Landesportal
Nordrhein-Westfalen

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

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