Standesamt Kreuztal

Anschrift

Standesamt Kreuztal
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal


Mail:
standesamt@kreuztal.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kreuztal vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@kreuztal.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kreuztal.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Kreuztal

Definition

Eine Verehelichung definiert eine erklärte, zumeist juristisch legale, verankerte Erklärung eines Verbunds gemeinsamer Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen können die Vermählung beim Standesamt Kreuztal anzeigen und die dazu unerlässlichen Nachweise. holen. Generell sollten Sie selbst beim Standesamt Kreuztal antreten. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, kann er seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Kreuztal antreten können, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Amt für die Eintragung der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit das Amt sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss in Folge dessen ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Einschreibung der Eheschließung rechtskräftig. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen ein Schriftstück des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der bald Verheirateten beim Standesamt Kreuztal. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er den anderen durch eine Vollmacht beauftragen, die Ehevereinigung zu melden. Notfalls, wenn beide Verlobten aus akutem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Amt in Kreuztal gemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe außerhalb Deutschlands, geschieden bedeutet das: Eine Auslandsscheidung ist grundsätzlich nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung bescheinigt wurde Diskrepanzen bestehen nur, wenn die eheliche Vereinigung im Heimatland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Ehegatten deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, empfiehlt es sich, innerhalb der vorgegebenen Zeit den notwendigen Antrag abzugeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und womöglich weitere Papiere organisiert werden müssen. Bei der Antragstellung ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die Trauung vereinigt werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch Abtreten eines Partners, gerichtliche Beendigung oder andere gerichtlichen Entscheidungen aufgehoben sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Geschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Ehe nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Sonderregelung gestatten.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Befreiung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes veranlasst werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet wurden, kann die Behörde die Erlaubnis der Ehe die Ehewilligen eruieren und einen Zeitpunkt für die Vermählung vereinbaren.

    Unterlagen

    Üblicherweise sind folgende Schreiben darzulegen: Von den Ehewilligen, die beide noch nicht verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich eine urkundliche Bestätigung über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann der Nachweis durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen mit Beglaubigung vorliegen, Fotokopien gelten nicht!

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    Unter besonderen Umständen können weitere Schreiben notwendig sein! Ihr Stadtbüro in Kreuztal ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Trauung. Grundsätzlich gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da aber oft ein konkreter Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Kreuztal zu erkundigen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der erforderlichen Urkunden Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Kreuztal

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Arnsberg

    Kreis

    Höhe
    287 m ü. NHN

    Fläche
    71,07 km2

    Einwohner
    30.787 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    433 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    57223

    Vorwahl
    02732

    KFZ Kennzeichen
    SI, BLB

    Gemeindeschlüssel
    05 9 70 024

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Kreuztal

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    Standesamt - Stadtgeschichte

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