Standesamt Drensteinfurt

Anschrift

Standesamt Drensteinfurt
Landsbergplatz 7
48317 Drensteinfurt


Mail:
standesamt@drensteinfurt.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Drensteinfurt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@drensteinfurt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Drensteinfurt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Drensteinfurt

Definition

Eine Verehelichung beschreibt eine erklärte, zumeist rechtlich zugestandene, festgemachte Bestätigung einer Verbindung gemeinsamer Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Vermählung beim Standesamt in Drensteinfurt einleiten und die dafür relevanten Anträge und Urkunden erhalten. Unbedingt müssen Sie selber beim Amt in Drensteinfurt erscheinen. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, kann dieser, seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass nicht in Drensteinfurt sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung ist erforderlich, damit das Amt sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss in Folge dessen mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Eintragung der Eheschließung wirksam. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht vom Standesamt. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Verlobten beim verantworlichen Amt in Drensteinfurt. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er seinen Partner schriftlich bemächtigen, die Trauung anzukündigen. Äußerstenfalls, wenn beide Verlobten aus bedeutendem Anlass nicht können, kann die Heirat schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten beim Amt in Drensteinfurt gemeldet werden.

Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine frühere Ehe außerhalb Deutschlands, geschieden so heißt das: Eine Scheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung bescheinigt wurde Besonderheiten binden nur, wenn die eheliche Vereinigung im Heimatland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Partner deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es zu empfehlen, innerhalb der vorgegebenen Zeit den benötigten Antrag abzugeben weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und unter Umständen weitere Nachweise organisiert werden müssen. Bei der Antragstellung ist das zuständige Amt, bei dem das neue Ehebündnis vereinbart werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Anerkennung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung geäußert deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Einreicher des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander verwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    In diesen Fällen ist eine Ehe unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Sonderregelung gestatten.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderberechtigung durch das Oberhaupt des in der BRD bestimmenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet wurden, kann das Amt die Ehefähigkeit die Ehewilligen eruieren und einen endgültigen Termin die Hochzeit vereinbaren.

    Unterlagen

    Meist sind einzureichen: Von den Ehewilligen, die beide noch nicht verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive ein beglaubigter Nachweis über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann die Urkunde anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge können nicht anerkannt werden!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In speziellen Gegebenheiten können weitere Unterlagen gefordert sein! Das Standesamt in Drensteinfurt stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Normalerweise bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Hochzeit. Im Normalfall bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber oft ein spezieller Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Drensteinfurt schlauzumachen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Beschaffung der zwingenden Dokumente etwas dauern kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Drensteinfurt

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Münster

    Kreis

    Höhe
    64 m ü. NHN

    Fläche
    106,6 km2

    Einwohner
    15.607 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    146 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    48317

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    WAF, BE

    Gemeindeschlüssel
    05 5 70 016

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Drensteinfurt

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Drensteinfurt.

    Standesamt - Stadtgeschichte

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