Standesamt Waltrop

Anschrift

Standesamt Waltrop
Münsterstr. 1
45731 Waltrop


Mail:
standesamt@waltrop.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Waltrop vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@waltrop.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Waltrop.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Waltrop

Definition

Ein Ehebündnis benennt eine begründete, zumeist gesetzlich zugestandene, festgemachte Bestätigung einer Vereinigung mehrerer Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Vermählung beim Standesamt in Waltrop aufnehmen und die hierbei wichtigen Dokumente besorgen. Grundsätzlich müssen Sie persönlich beim Standesamt Waltrop erscheinen. Ist eine der Personen nicht vor Ort, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund nicht in Waltrop sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welche Behörde für die Registration der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Existieren abweichende Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist vonnöten, sodass das Standesamt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss hierfür viele Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Einschreibung der Trauung bindend. Die Trauung kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Für die Antwort dass die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Verlobten ein Schriftstück des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Einleitungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Eheschließenden bei Ihrem zuständigen Standesamt in Waltrop . Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht bemächtigen, die Trauung anzumelden. Notfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Standesamt Waltrop angemeldet werden.

Beide Partner müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe nicht in Deutschland aufgelöst, so heißt das: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist in der Regel nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes genehmigt wurde Ausnahmen binden nur, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Partner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es ratsam, innerhalb der vorgegebenen Zeit den benötigten Antrag abzugeben da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und eventuell weitere Dokumente erbracht werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist die entsprechende Behörde, bei dem die Hochzeit vereinigt werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung geäußert somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme gestatten.

    Stammen Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Freistellung durch den Leiter des in der BRD berechtigten Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Nachdem alle offenen Punkte geklärt sind, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe die Heiratswilligen eruieren und einen endgültigen Termin für die Vermählung festmachen.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Nachweise vorzuzeigen: Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem ein urkundlicher Nachweis über die Scheidung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Papier durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen im Original der Behörde vorliegen, nicht Originale gelten nicht!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In gesonderten Fällen können weitere Dokumente notwendig sein! Ihr Standesamt in Waltrop informiert Sie gerne!

    Fristen

    Im Normalfall existieren keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Im Allgemeinen gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Waltrop zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Einholung der zwingenden Unterlagen Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Der Beitrag für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Waltrop

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Münster

    Kreis

    Höhe
    67 m ü. NHN

    Fläche
    47,09 km2

    Einwohner
    29.429 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    625 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    45731

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    RE, CAS, GLA

    Gemeindeschlüssel
    05 5 62 036

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    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Waltrop

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