Standesamt Goch

Anschrift

Standesamt Goch
Markt 2
47574 Goch


Mail:
standesamt@goch.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Goch vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@goch.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Goch.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Goch

Definition

Eine Trauung bezeichnet eine erklärte, überwiegend gerecht statthafte, gesicherte Erklärung eines Beisammenseins zweier zusammengehörender Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Verehelichung bei der Behörde in Goch anmelden und die hierfür relevanten Unterlagen zu beziehen. Grundsätzlich sollten Sie offiziell im Goch auftauchen. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser seinen Partner durch eine Vollmacht zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus wichtigem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, sodass das Standesamt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird deswegen eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für das Recht der Eheschließung verbindlich. Die Heirat kann in jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Verlobte ein Dokument des Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten die Ehewilligen beim zuständigen Stadtbüro. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er seinen Partner in geschriebener Form bemächtigen, die Trauung zu melden. Notfalls, wenn beide Eheschließenden aus akutem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Standesamt Goch angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor existente Ehe in einem anderen Land, geschieden so gilt: Eine Auslandsscheidung ist grundsätzlich nur dann vollzogen, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes abgenommen wurde. Diskrepanzen binden nur, wenn das Ehebündnis im Geburtsland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es zumeist notwendig, innerhalb der vorgegebenen Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und eventuell weitere Nachweise eingeholt werden müssen. Beim Beantragen ist das Standesamt, bei dem die neue Ehe eingetragen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zulassung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Einreicher des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Entscheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Sonderregelung bewilligen.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorsitzenden des in der BRD entscheidenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann das Standesamt die Eheerlaubnis der Eheschließenden eruieren und einen endgültigen Termin für die Vermählung festlegen.

    Unterlagen

    Meist sind folgende Unterlagen vorzubringen: Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich eine beglaubigte Bestätigung über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann das Schreiben anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge reichen nicht aus !

    Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    Unter besonderen Umständen können andersartige Nachweise gefordert sein! Das Standesamt in Goch berät Sie gerne.

    Fristen

    Im Allgemeinen gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Grundsätzlich gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters ist zu bedenken, dass die Beschaffung der zwingenden Unterlagen Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Kosten für die Ermittlung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Goch

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Düsseldorf

    Kreis

    Höhe
    19 m ü. NHN

    Fläche
    115,43 km2

    Einwohner
    34.593 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    300 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    47574

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    KLE, GEL

    Gemeindeschlüssel
    05 1 54 016

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Goch

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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