Standesamt Schwelm

Anschrift

Standesamt Schwelm
Hauptstraße 14
58332 Schwelm


Mail:
standesamt@schwelm.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schwelm vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@schwelm.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schwelm.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Schwelm

Definition

Eine Verehelichung bildet eine anerkannte, meistens gesetzlich legale, verankerte Grundlage eines Beisammenseins gemeinsamer Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Vermählung beim Standesamt Schwelm erklären und die hierbei notwendigen Unterlagen zu besorgen. Generell sollten Sie eigenhändig bei der Behörde in Schwelm auftreten. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund nicht in Schwelm sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Existieren ungleiche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, damit das Amt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird in Folge dessen eine Reihe von Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für das Recht der Hochzeit bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte ein Dokument der Behörde. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Heiratswilligen beim Standesamt Schwelm. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner durch eine Vollmacht dazu befähigen, die Ehevereinigung anzukündigen. Äußerstenfalls, wenn beide Verlobten aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Trauung schriftlich oder durch einen Vertreter in Schwelm angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine frühere Ehe in einem anderen Land, aufgelöst, so gilt: Eine Scheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann gültig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung bestätitigt wurde Ausnahmen zählen nur, wenn die eheliche Vereinigung im Heimatstaat beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Personen deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es anzuraten, pünktlich den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und unter Umständen weiterte Unterlagen organisiert werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die neue Ehe vereinigt werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung geäußert daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, so dass für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch Tod, gerichtliche Beendigung oder einen sonstigen gerichtlichen Willen abgeschafft sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Ehe nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme gestatten.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderbefreiung durch den Leiter des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte abgehackt wurden, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit die Ehewilligen festmachen und einen endgültigen Tag für die Trauung festmachen.

    Unterlagen

    Normalerweise sind folgende Nachweise vorzuweisen: Von den Ehewilligen, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren eine beglaubigte Bestätigung über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann die Unterlage mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen als Originalausgaben eingereicht werden, Replikate werden nicht anerkannt!

    Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In expliziten Fällen können weitere Papiere relevant sein! Ihr Amt in Schwelm beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Grundsätzlich existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Normalerweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Heirat erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Besorgung der notwendigen Urkunden Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Schwelm

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Arnsberg

    Kreis

    Höhe
    213 m ü. NHN

    Fläche
    20,5 km2

    Einwohner
    28.501 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    1390 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    58332

    Vorwahl
    02336

    KFZ Kennzeichen
    EN, WIT

    Gemeindeschlüssel
    05 9 54 024

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Schwelm

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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