Standesamt Ruppichteroth

Anschrift

Standesamt Ruppichteroth
Rathausstraße 18
53809 Ruppichteroth


Mail:
standesamt@ruppichteroth.de

Standesamt Nordrhein-Westfalen
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ruppichteroth vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@ruppichteroth.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ruppichteroth.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Ruppichteroth

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtliche Dokumente, diejenigen, die den über die Geburt einer Person erbringen. Solche Dokumente enthalten bedeutsame Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern erteilt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Ruppichteroth geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Ruppichteroth eine Geburtsurkunde beantragen.

Anbei einige wenige allgemeinen Fakten zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In unserem Land sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt registriert werden. Üblicherweise übernimmt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, jedoch dürfen ebenso die Mütter und Väter persönlich die Geburt anmelden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt überreicht das Standesamtsbüro Ruppichteroth die Urkunde aus. Es stehen zur Verfügung verschiedene Kategorien der Geburtsurkunden, wie beispielsweise die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) sowie die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.

Verwendung

Das Dokument fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit einer Person. Sie wird benötigt für vielfältige administrative Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Falls die Geburtsurkunde abhandenkommt bzw. beschädigt wird, kann eine Person bei der Behörde in Ruppichteroth eine Ersatzurkunde ersuchen. Hierfür benötigt man normalerweise persönliche Angaben und eine Identifikation, ferner die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen mag es geboten sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Ruppichteroth

Definition

Eine Verehelichung verdeutlicht eine behördliche, meistenteils gesetzlich legale, belegte Begründung eines Verbunds mehrerer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen können die Trauung beim Amt in Ruppichteroth aufnehmen und die dazu relevanten Nachweise. holen. Unbedingt sollten Sie selbst im Ruppichteroth auftreten. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort in Ruppichteroth antreten können, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist unerlässlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte kann dazu eine Reihe von Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Registration der Trauung rechtskräftig. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Für die Mitteilung dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen ein Schreiben vom Standesamt. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht zu geschehen, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen mit Beglaubigung der Behörde vorliegen, Fotokopien gelten nicht!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Im gesondereten Sachverhalt notwendig sein! Das Stadtbüro in Ruppichteroth klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Trauung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Besorgung der zwingenden Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.