Standesamt Langenfeld (Rheinland)

Anschrift

Standesamt Langenfeld (Rheinland)
Konrad-Adenauer-Platz 1
40764 Langenfeld (Rhld.)


Mail:
standesamt@langenfeld-rheinland.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Langenfeld (Rheinland) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@langenfeld-rheinland.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Langenfeld (Rheinland).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Langenfeld (Rheinland)

Definition

Eine Verehelichung verdeutlicht eine erklärte, vorwiegend rechtlich zugestandene, gestärkte Grundlage einer Bindung zweier zusammengehörender Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Verehelichung beim Standesamt Langenfeld (Rheinland) erklären und die hierbei unerlässlichen Dokumente beziehen. Für gewöhnlich sollten Sie persönlich beim Standesamt Langenfeld (Rheinland) auftauchen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung ist erforderlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird in Folge dessen einige Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Aufnahme der Heirat verbindlich. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten eine Mitteilung der Behörde. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung des Paares beim zuständigen Stadtbüro. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er den anderen durch eine Vollmacht bemächtigen, die Hochzeit zu melden. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht können, kann die Eheschließung per unterschriebenen Brief oder durch einen Bevollmächtigten in Langenfeld (Rheinland) angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine frühere Ehe im Ausland getrennt, so ist zu beachten: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist normalerweise nur wirksam, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung bestätitigt wurde Unterschiede zählen nur, wenn das Ehebündnis im Heimatstaat beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Partner deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es ratsam, rechtzeitig den benötigten Antrag abzugeben da die Abwicklung sicher Zeit braucht und womöglich weiterte Unterlagen erbracht werden müssen. Bei der Beantragung ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die Vermählung vereinbart werden soll, gerne behiflich. Wurde die Anerkennung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Einreicher des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss geschieden sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander verwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Trauung nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahmeregelung bewilligen.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Aufhebung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Nachdem diese Fragen geklärt sind, kann das Standesamt die Eheerlaubnis die Heiratswilligen festmachen und einen endgültigen Tag für die Eheschließung vereinbaren.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind folgende Dokumente vorzulegen: Von den Ehewilligen, die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem ein urkundlicher Nachweis über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann das Dokument mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen als Originalfassungen vorgelegt werden, Kopien gelten nicht!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderer Lage können weitere Dokumente unerlässlich sein! Ihr Hochzeitsamt in Langenfeld (Rheinland) berät Sie gerne.

    Fristen

    Üblicherweise gelten keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der erforderlichen Papiere zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Prüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Langenfeld (Rheinland)

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Langenfeld (Rheinland)

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Langenfeld (Rhld.).

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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