Standesamt Jülich

Anschrift

Standesamt Jülich
Große Rurstr. 17
52428 Jülich


Mail:
standesamt@juelich.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00
Donnerstag: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Jülich vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 24 61) 6 32 24
E-Mail: standesamt@juelich.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Jülich.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Jülich

Definition

Eine Heirat verdeutlicht eine dokumentierte, zumeist legitim geregelte, festgemachte Begründung eines Verbunds mehrerer Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Vermählung beim Standesamt Jülich anzeigen und die hierfür wichtigen Unterlagen zu beziehen. Generell sollten Sie selber bei der Behörde in Jülich auftreten. Ist eine der Personen verhindert, darf dieser die andere Person durch eine Vollmacht zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund nicht in Jülich sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Haben Sie ungleiche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit die Behörde einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter kann dazu ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist schließlich nur für die Einschreibung der Eheschließung wirksam. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Schreiben des Amtes. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Verlobten beim für Sie zuständigen Amt in Jülich. Ist einer der beiden verhindert, kann er den anderen mittels einer Vollmacht bemächtigen, die Ehenschließung anzukündigen. Exzeptionell, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Heirat per unterschriebenen Brief oder durch einen Beauftragten beim Amt in Jülich gemeldet werden.

Beide Partner müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine vergangene Ehe nicht in Deutschland geschieden, bedeutet das: Eine Scheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur wirksam, wenn sie durch die dafür zuständige LJV anerkannt wurde Abweichungen binden nur, wenn die Ehegemeinschaft im Heimatstaat der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Partner deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es anzuraten, innerhalb der vorgegebenen Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und unter Umständen weitere Nachweise organisiert werden müssen. Bei der Beantragung ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die neue Ehe eigegangen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung geäußert so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtliche Beendigung oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgelöst sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Ehe augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahme gestatten.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Befreiung durch den Präsidenten des in der BRD zuständigen Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte geklärt sind, kann das Standesamt die Erlaubnis der Ehe der Verlobten ausmachen und einen fixen Termin für die Vermählung fixieren.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind folgende Schreiben zu überreichen: Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich ein urkundlicher Nachweis über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Unterlage anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, Fotokopien gelten nicht!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    Im gesondereten Sachverhalt werden weitere Untelagen relevant sein! Ihr Standesamt in Jülich ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Grundsätzlich gelten keine Fristen für die Anmeldung der Hochzeit. Im Allgemeinen gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Trauung gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Jülich zu erkundigen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der erforderlichen Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Überprüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Jülich

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Köln

    Kreis

    Höhe
    83 m ü. NHN

    Fläche
    90,39 km2

    Einwohner
    32.635 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    361 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    52428

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    DN, JÜL, MON, SLE

    Gemeindeschlüssel
    05 3 58 024

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    Landesportal Nordrhein-Westfalen

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