Standesamt Aachen

Anschrift

Standesamt Aachen
Krämerstr. 2a
52062 Aachen


Mail:
standesamt@mail.aachen.de

Standesamt Nordrhein-Westfalen
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:15
Dienstag: 08:00 – 12:15
Mittwoch: 08:00 – 12:15 / 14:00 – 16:15
Donnerstag: 08:00 – 12:15
Freitag: 08:00 – 12:15

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Aachen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (02 41) 4 32 34 00
E-Mail: standesamt@mail.aachen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Aachen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Aachen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren gesetzliche Dokumente, welche Dokumente den Beleg über die Geburt einer Person erbringen. Solche Papiere enthalten bedeutsame Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgegeben, die in charge of Registrierung von Eheschließungen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Aachengeboren wurden, beim Standesamt Aachen beantragt werden.

Nachstehend sind einige Basisinformationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In diesem Land sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. Meistens besorgt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, hingegen können ebenso die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt stellt das Standesamtsbüro Aachen die Geburtsurkunde aus. Es bieten sich variantenreiche Sorten von Geburtsnachweisen, etwa die normale Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) sowie die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird verwendet zu verschiedene Verwaltungszwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Sofern das Dokument verloren geht oder beschädigt wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Amt Aachen eine Duplikaturkunde beantragen. Zu diesem Zweck werden üblicherweise persönliche Daten sowie eine Identifikation, und auch die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Bei Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es geboten sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Aachen

Definition

Eine Trauung benennt eine behördliche, meistens juristisch erlaubte, festgemachte Basis eines Bündnisses zweier Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen können die Trauung beim Standesamt in Aachen erklären und die zu diesem Zweck erforderlichen Nachweise. holen. Grundsätzlich müssen Sie selber beim zuständigen Amt in Aachen auftauchen. Ist einer der Zweien verhindert, ist es ihm gestattet den anderen durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Bestehen ungleiche Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die Voranmeldung der Trauung ist unerlässlich, damit die Behörde sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird hierfür ein paar Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Anmeldung der Heirat rechtskräftig. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen im Original eingereicht werden, Kopien können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In speziellen Gegebenheiten werden weitere Untelagen gewünscht sein! Das Trauamt in Aachen ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Eheschließung. Im Normalfall existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Trauung erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Einholung der benötigten Dokumente zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Aachen

Bundesland
Nordrhein-Westfalen

Regierungsbezirk
Köln

Kreis
Städteregion Aachen

Höhe
175 m ü. NHN

Fläche
160,85 km2

Einwohner
249.070 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
1548 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
AC, MON

Gemeindeschlüssel
05 3 34 002

Landesportal

Landesportal
Nordrhein-Westfalen

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