Standesamt Beverungen

Anschrift

Standesamt Beverungen
Weserstraße 10–12
37688 Beverungen


Mail:
standesamt@beverungen.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Beverungen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@beverungen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Beverungen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Beverungen

Definition

Eine Trauung verdeutlicht eine amtliche, gewöhnlich rechtens rechtmäßige, gestärkte Erklärung eines Beisammenseins mehrerer Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Eheschließung beim Amt in Beverungen anmelden und die dazu relevanten Papiere besorgen. Auf jeden Fall sollten Sie eigenhändig im Beverungen erscheinen. Ist einer der beiden nicht verfügbar kann er die andere Person in geschriebener Form zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Heirat anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist erforderlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss deswegen mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für das Recht der Eheschließung wirksam. Die Heirat kann von jedem Stadestamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten getan haben. Für die Antwort dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Bericht des Amtes. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ferner ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Eheschließenden beim verantwortlichen Stadtbüro. Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner schriftlich beauftragen, die Hochzeit zu melden. Äußerstenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Eheschließung in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Standesamt Beverungen angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor existente Ehe im Ausland aufgelöst, so ist zu beachten: Eine Auslandsscheidung ist in der Regel nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV genehmigt wurde Unterschiede bestehen nur, wenn das Ehebündnis im Geburtsland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Personen deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zumeist notwendig, zur rechten Zeit den benötigten Antrag abzugeben weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und teilweise weitere Papiere aufgebracht werden müssen. Bei der Beantragung ist das zuständige Stadtbüro, bei dem das neue Ehebündnis beschlossen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung geäußert deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so dass für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die frühere Ehe muss durch ein Ableben, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss aufgehoben sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    In diesen Fällen ist eine Ehe augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderberechtigung durch den Präsidenten des in Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet wurden, kann die Behörde die Eheerlaubnis die Heiratswilligen eruieren und einen fixen Termin für die Vermählung festlegen.

    Unterlagen

    Meistens sind folgende Materialien vorzuweisen: Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich eine urkundliche Bestätigung über die Trennung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann das Papier mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen als Originalfassungen vorliegen, Nachbildungen reichen nicht aus !

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderen Fällen können weitere Schreiben unerlässlich sein! Das Standesamt in Beverungen klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Da aber meist ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Beverungen zu erkundigen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Einholung der zwingenden Papiere Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Beverungen

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Detmold

    Kreis

    Höhe
    100 m ü. NHN

    Fläche
    98,09 km2

    Einwohner
    13.083 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    133 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    37688

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    HX, WAR

    Gemeindeschlüssel
    05 7 62 008

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Beverungen

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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