Standesamt Werne

Anschrift

Standesamt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne


Mail:
standesamt@werne.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Werne vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@werne.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Werne.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Werne

Definition

Eine Vermählung benennt eine erklärte, zumeist juristisch geregelte, gefestigte Basis einer Beziehung mehrerer Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sind gehalten die Vermählung bei der Behörde in Werne einleiten und die hierfür wichtigen Anträge und Urkunden beschaffen. Unbedingt sollten Sie direkt im Werne vorbei kommen. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner schriftlich zu berechtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist erforderlich, damit die Behörde feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird deswegen mehrere Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Anmeldung der Verehelichung verbindlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schriftstück vom Standesamt. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ferner ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Hochzeitswilligen bei Ihrem zuständigen Standesamt in Werne . Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er den anderen durch eine Vollmacht dazu ernennen, die Verehelichung zu registrieren. Äußerstenfalls, wenn beide Verlobten aus akutem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten beim Amt in Werne gemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor existente Ehe im Ausland aufgelöst, so ist zu beachten: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist im Allgemeinen nur dann gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung bestätitigt wurde Diskrepanzen sind vorhanden, wenn die Ehe im Geburtsland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Partner deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung empfiehlt es sich, rechtzeitig den benötigten Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und unter Umständen weiterte Unterlagen organisiert werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das Standesamt, bei dem die Hochzeit eigegangen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Bestätigung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, so ass für den Steller des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Ehe muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Beschluss oder andere gerichtlichen Entscheidungen aufgelöst sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    In diesen Fällen ist eine Ehe augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Aufhebung durch den Leiter des in der BRD zuständigen Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Eheschließenden ausmachen und einen fixen Termin für die Eheschließung vereinbaren.

    Unterlagen

    Normalerweise sind folgende Unterlagen vorzuweisen: Von den Verlobten die beide noch nicht verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren ein beglaubigter Nachweis über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann das Schreiben durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen als Originalausgaben vorgelegt werden, Kopien sind nicht gestattet!

    Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein! Ihr Trauamt in Werne stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Da aber meist ein spezieller Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Werne zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Einholung der zwingenden Papiere etwas dauern kann.

    Kosten

    Die Kosten zur Prüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Werne

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Arnsberg

    Kreis

    Höhe
    60 m ü. NHN

    Fläche
    76,14 km2

    Einwohner
    29.355 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    386 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    59368

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    UN, LH, LÜN

    Gemeindeschlüssel
    05 9 78 040

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    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Werne

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    Standesamt - Stadtgeschichte

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