Standesamt Bonn

Anschrift

Standesamt Bonn
Berliner Platz 2
53111 Bonn


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urkunden@bonn.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 18:00
Dienstag: 08:00 – 13:00
Mittwoch:
Donnerstag: 08:00 – 18:00
Freitag: 08:00 – 13:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bonn vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (02 28) 77-0
E-Mail: urkunden@bonn.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bonn.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Bonn

Definition

Ein Ehebündnis bezeichnet eine amtliche, vorwiegend zulässig zugestandene, gefestigte Bestätigung einer Bindung gemeinsamer Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Trauung beim Standesamt Bonn erklären und die zu diesem Zweck erforderlichen Nachweise. erhalten. Prinzipiell müssen Sie eigenhändig bei der Behörde in Bonn erscheinen. Ist einer der beiden verhindert, ist dieser befugt den anderen in geschriebener Form zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass nicht in Bonn sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Existieren nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist zwingend, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss in Folge dessen einige Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Registration der Trauung bindend. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis besteht, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung der Behörde. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der bald Verheirateten bei der Behörde in Bonn. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht bemächtigen, die Trauung zu melden. Notfalls, wenn beide Eheschließenden aus akutem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter in Bonn angemeldet werden.

Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine vergangene Ehe außerhalb der Bundesrepublik, aufgelöst, so gilt: Die Ehescheidung im Ausland ist normalerweise nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung anerkannt wurde Unterschiede zählen nur, wenn das Ehebündnis im Heimatland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Personen deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es zu empfehlen, pünktlich den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und vielleicht weitere Papiere organisiert werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die Trauung vereinigt werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Ehe muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Entscheidung oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss geschieden sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander verwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Verehelichung. nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Befreiung durch den Präsidenten des in der BRD berechtigten Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte abgehackt wurden, kann das Amt die Eheerlaubnis die Ehewilligen ausmachen und einen Zeitpunkt für die Vermählung festmachen.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Nachweise vorzubringen: Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich ein beglaubigter Nachweis über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann der Nachweis mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalausgaben eingereicht werden, Replikate gelten nicht!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    Unter besonderen Umständen erforderlich sein! Ihr Standesamt in Bonn informiert Sie gerne!

    Fristen

    Grundsätzlich gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Bonn zu informieren, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Aufbringung der benötigten Nachweise etwas dauern kann.

    Kosten

    Der Preis für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Bonn

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Köln

    Kreis

    Höhe
    60 m ü. NHN

    Fläche
    141,06 km2

    Einwohner
    331.885 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    2353 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl
    0228

    KFZ Kennzeichen
    BN

    Gemeindeschlüssel
    05 3 14 000

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    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Bonn

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