Standesamt Bonn
Anschrift
Standesamt Bonn
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Mail: urkunden@bonn.de
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Öffnungszeiten:*
Montag: 08:00 – 18:00
Dienstag: 08:00 – 13:00
Mittwoch:
Donnerstag: 08:00 – 18:00
Freitag: 08:00 – 13:00
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bonn vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (02 28) 77-0
E-Mail: urkunden@bonn.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bonn.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Bonn
Definition
Beschreibung
Die Verlobten sollten die Trauung beim Standesamt Bonn erklären und die zu diesem Zweck erforderlichen Nachweise. erhalten. Prinzipiell müssen Sie eigenhändig bei der Behörde in Bonn erscheinen. Ist einer der beiden verhindert, ist dieser befugt den anderen in geschriebener Form zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass nicht in Bonn sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch eine vertretende Person erklärt werden.
Welche Behörde für die Durchführung der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Existieren nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit anmelden wollen.
Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist zwingend, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss in Folge dessen einige Fragen an die Verlobten stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Registration der Trauung bindend. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis besteht, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung der Behörde. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren vonnöten.
Voraussetzungen
Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.
Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sie sind unmittelbar miteinander verwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?
Aus diesen Gründen ist eine Verehelichung. nicht gestattet.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahme erlauben.
Kommen Sie aus dem Ausland?
Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Befreiung durch den Präsidenten des in der BRD berechtigten Oberlandesgerichts festgelegt werden.
Erst wenn alle wichtigen Punkte abgehackt wurden, kann das Amt die Eheerlaubnis die Ehewilligen ausmachen und einen Zeitpunkt für die Vermählung festmachen.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Zusätzlich ein beglaubigter Nachweis über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann der Nachweis mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalausgaben eingereicht werden, Replikate gelten nicht!
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
Unter besonderen Umständen erforderlich sein! Ihr Standesamt in Bonn informiert Sie gerne!
Fristen
Grundsätzlich gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Bonn zu informieren, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Aufbringung der benötigten Nachweise etwas dauern kann.
Kosten
Der Preis für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten
Bonn
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Köln
Kreis
Höhe
60 m ü. NHN
Fläche
141,06 km2
Einwohner
331.885 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
2353 Einwohner je km2
Postleitzahl
Vorwahl
0228
KFZ Kennzeichen
BN
Gemeindeschlüssel
05 3 14 000
Landesportal Nordrhein-Westfalen
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Bonn
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