Standesamt Hagen

Anschrift

Standesamt Hagen
Rathausstraße 11
58095 Hagen


Mail:
standesamt@hagen.de

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Öffnungszeiten*:

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*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hagen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@hagen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hagen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Hagen

Definition

Eine Verehelichung beschreibt eine bewiesene, meistens zulässig geregelte, belegte Bestätigung eines Bündnisses zweier zusammengehörender Einzelpersonen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Vermählung beim Standesamt Hagen aufnehmen und die dafür relevanten Unterlagen zu beziehen. Unbedingt müssen Sie selber beim Amt in Hagen auftreten. Ist einer der beiden verhindert, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Registration der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Existieren ungleiche Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist zwingend, damit das Amt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte wird dafür eine Reihe von Fragen an die Verlobten stellen.
 

Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für die Anmeldung der Eheschließung bindend. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Für die Antwort dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen ein Schreiben vom Standesamt. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Heiratswilligen bei der Behörde in Hagen. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er seinen Partner mittels einer Vollmacht ermächtigen, die Hochzeit voranzumelden. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht können, kann die Heirat {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Bevollmächtigten in Hagen angemeldet werden.

Beide Partner müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe nicht in Deutschland separiert, so ist zu beachten: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist in der Regel nur dann gültig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes abgenommen wurde. Besonderheiten binden nur, wenn die Ehe im Geburtsland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es anzuraten, pünktlich den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und teilweise weitere Dokumente erbracht werden müssen. Bei der Beantragung ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Bündnis eingetragen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung geäußert somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, so dass für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.

  • Die frühere Ehe muss durch ein Ableben, gerichtlichen Urteil oder andere gerichtlichen Entscheidungen abgeschafft sein.

 

Sie sind geradlinig miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

Sollte dies zutreffen ist eine Verehelichung. nicht erlaubt.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

In diesem speziellen Fall könnte das Familiengericht eine Sonderregelung zulassen.

Sind Sie von einem anderen Land?

Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Befreiung durch den Leiter des in der Bundesrepublik bestimmenden Oberlandesgerichts erlassen werden.

Nachdem diese Fragen geklärt sind, kann das Standesamt die Eheerlaubnis die Ehewilligen ausmachen und einen konkreten Termin für die Eheschließung festlegen.

Unterlagen

Erfahrungsgemäß sind folgende Materialien vorzubringen:

 Von den Ehewilligen, die beide noch nicht verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Zuzüglich ein urkundlicher Nachweis über die Trennung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann das Schreiben mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originaldokumente vorliegen, Nachbildungen sind nicht gestattet!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Fällen können weitere Dokumente wichtig sein! Das Amt in Hagen ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Normalfall bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Da aber oft ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Hagen zu erkundigen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Beschaffung der zwingenden Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Abgabe für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten
Hagen

Bundesland
Nordrhein-Westfalen

Regierungsbezirk
Arnsberg

Kreis

Höhe
106 m ü. NHN

Fläche
160,45 km2

Einwohner
188.713 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
1176 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
HA

Gemeindeschlüssel
05 9 14 000

Bürgermeister

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