Standesamt Moers

Anschrift

Standesamt Moers
Rathausplatz 1
47441 Moers


Mail:
standesamt@moers.de

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 15:00 – 17:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Moers vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 28 41) 20 16 91
E-Mail: standesamt@moers.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Moers.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Moers

Definition

Eine Hochzeit bezeichnet eine begründete, vorwiegend legitim rechtmäßige, gesicherte Form einer Beziehung von zwei Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Vermählung beim Amt in Moers einleiten und die zu diesem Zweck notwendigen Anträge und Urkunden besorgen. Generell müssen Sie offiziell im Moers auftauchen. Ist einer der beiden verhindert, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Anlass nicht in Moers sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Existieren nicht die gleichen Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist zwingend, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss hierfür eine Reihe von Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für das Recht der Trauung verbindlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache die Ehewilligen beim verantwortlichen Stadtbüro. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er den anderen in geschriebener Form ermächtigen, die Trauung zu registrieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus akutem Grund nicht können, kann die Trauung schriftlich oder durch einen Vertreter beim Amt in Moers gemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine vergangene Ehe in einem anderen Land, geschieden, so beachtet man: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist normalerweise nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung genehmigt wurde Diskrepanzen bestehen nur, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es zumeist notwendig, pünktlich den benötigten Antrag abzugeben da die Abwicklung sicher Zeit braucht und unter Umständen weitere Nachweise aufgebracht werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die Hochzeit eingetragen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Entscheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung beendet sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Verehelichung. augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das Familiengericht eine Ausnahme zulassen.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Ist das nicht möglich, muss eine Freistellung durch den Vorstand des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe der Verlobten ausmachen und einen Tag für die Trauung festmachen.

    Unterlagen

    Meistens sind folgende Bescheinigungen vorzuweisen: Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem eine beglaubigte Bestätigung über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann die Unterlage durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen mit Beglaubigung eingereicht werden, Abzüge reichen nicht aus !

    Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderer Lage können weitere Papiere notwendig sein! Ihr Standesamt in Moers beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Normalerweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Da aber oft ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Moers zu erkundigen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Besorgung der benötigten Nachweise Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Kosten zur Prüfung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Moers

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Düsseldorf

    Kreis

    Höhe
    30 m ü. NHN

    Fläche
    67,68 km2

    Einwohner
    103.725 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    1533 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl
    02841

    KFZ Kennzeichen
    WES, DIN, MO

    Gemeindeschlüssel
    05 1 70 024

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Moers

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Moers.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

    Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Moers auf Wikipedia.

    Wegweiser:

    Weitere Standesämter in Nordrhein-Westfalen: