Standesamt Wermelskirchen
Anschrift
Standesamt Wermelskirchen
Telegrafenstr. 29-33
42929 Wermelskirchen
Mail: standesamt@wermelskirchen.de


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Öffnungszeiten
Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 17:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00
Donnerstag: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 17:30
Freitag: 08:30 – 12:00
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wermelskirchen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (0 21 96) 71 03 40
E-Mail: standesamt@wermelskirchen.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wermelskirchen.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Wermelskirchen
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland dienen als staatliche Dokumente, die den über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Unterlagen enthalten entscheidende Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern erteilt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen sind. Personen, die in Wermelskirchen geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Wermelskirchen beantragen.
Hier einige ein paar grundlegende Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:
Anmeldung der Geburt
In diesem Land müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. In der Regel übernimmt die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, aber dürfen gleichermaßen die Eltern persönlich die Geburt erfassen.
Ausgabe der Geburtsurkunde
Sobald die Geburt registriert ist liefert die Behörde in Wermelskirchen die Geburtsurkunde aus. Es gibt diverse Typen der Geburtsurkunden, unter anderem die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) oder die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.
Verwendung
Die Urkunde fungiert als amtlicher Nachweis der Entbindung und Identität eines Menschen. Sie wird eingesetzt bei diverse bürokratische Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Anmeldung an einer Schule.
Wiederbeschaffung
Wenn die Urkunde abhandenkommt beziehungsweise beschädigt wird, kann eine Person beim Standesamt Wermelskirchen eine Duplikaturkunde beantragen. Zu diesem Zweck werden normalerweise personenbezogene Daten und ein Ausweis, ferner die Entrichtung der fälligen Gebühren.
Geburtsdokumente aus dem Ausland
In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen kann es geboten sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Wermelskirchen
Definition
Eine Hochzeit verdeutlicht eine begründete, meistens zulässig rechtmäßige, verankerte Form einer Beziehung mehrerer Einzelpersonen.
Beschreibung
Die Personen sind gehalten die Eheschließung beim Amt in Wermelskirchen erklären und die hierbei notwendigen Papiere besorgen. Auf jeden Fall sollten Sie selber im Wermelskirchen erscheinen. Ist einer der Zweien verhindert, kann er seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.
Welches Stadtbüro für die Eintragung der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit voranmelden wollen.
Die rechtzeitige Meldung der Trauung muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte wird dafür mehrere Fragen an die Verlobten stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Registration der Eheschließung amtlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis besteht, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben zu geschehen, sonst ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren notwendig.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.
Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Bescheinigungen müssen als Originaldokumente vorgelegt werden, Kopien reichen nicht aus !
Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
Im gesondereten Sachverhalt gewünscht sein! Ihr Hochzeitsamt in Wermelskirchen stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.
Fristen
Üblicherweise existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Üblicherweise bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Wermelskirchen zu informieren, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der notwendigen Nachweise zeitlastig sein kann.
Kosten
Die Kosten für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten Wermelskirchen
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Köln
Kreis
Höhe
345 m ü. NHN
Fläche
74,8 km2
Einwohner
34.480 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
461 Einwohner je km2
Postleitzahl
42929
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
GL
Gemeindeschlüssel
05 3 78 032
LandesportalNordrhein-Westfalen
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
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