Standesamt Heimbach

Anschrift

Standesamt Heimbach
Hengebachstr. 14
52396 Heimbach


Mail:
info@heimbach-eifel.de

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Öffnungszeiten*:

Montag: 08:30 – 12:30
Dienstag: 08:30 – 12:30 / 14:00 – 17:00
Mittwoch: 08:30 – 12:30
Donnerstag: 08:30 – 12:30
Freitag: 08:30 – 12:30

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Heimbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 24 46) 8 08 24
E-Mail: info@heimbach-eifel.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Heimbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Heimbach

Definition

Eine Trauung bestimmt eine begründete, zumeist juristisch erlaubte, gefestigte Erklärung einer Verbindung von paarigen Personen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Verehelichung beim Standesamt in Heimbach erklären und die hierbei relevanten Nachweise. holen. Für gewöhnlich sollten Sie offiziell beim zuständigen Amt in Heimbach auftauchen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit das Amt sehen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter kann deswegen einige Fragen an die Eheschließenden stellen.
 

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Anmeldung der Verehelichung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten getan haben. Über die Meldung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein erneutes Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen die Ehewilligen beim Standesamt Heimbach. Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner durch eine Vollmacht ermächtigen, die Ehevereinigung zu melden. Äußerstenfalls, wenn beide Verlobten aus akutem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Heimbach angemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb der Bundesrepublik, aufgelöst, so heißt das: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist in der Regel nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV genehmigt wurde Unterschiede sind vorhanden, wenn der Ehebund im Geburtsland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es anzuraten, pünktlich den benötigten Antrag abzugeben da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und teilweise weitere Papiere erbracht werden müssen. Bei der Antragstellung ist die entsprechende Behörde, bei dem das neue Bündnis beschlossen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, so dass für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.

  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder andere gerichtlichen Entscheidungen abgeschafft sein.

 

Sie sind unmittelbar miteinander blutsverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

Aus diesen Gründen ist eine Ehe augeschlossen.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Sonderregelung bewilligen.

Sind Sie aus dem Ausland?

Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorstand des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.

Nachdem diese Fragen geklärt sind, kann das Standesamt die Eheerlaubnis der Eheschließenden ausmachen und einen fixen Zeitpunkt für die Trauung festmachen.

Unterlagen

Normalerweise sind folgende Nachweise abzugeben:

 Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Inklusive ein urkundlicher Nachweis über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Unterlage durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, Nachbildungen gelten nicht!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In gesonderten Fällen werden weitere Untelagen erforderlich sein! Ihr Amt in Heimbach informiert Sie gerne!

Fristen

Im Normalfall gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Im Normalfall bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Heimbach schlauzumachen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der notwendigen Unterlagen zeitlastig sein kann.

Kosten

Der Preis für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten
Heimbach

Bundesland
Nordrhein-Westfalen

Regierungsbezirk
Köln

Kreis

Höhe
227 m ü. NHN

Fläche
64,96 km2

Einwohner
4262 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
66 Einwohner je km2

Postleitzahl
52396

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
DN, JÜL, MON, SLE

Gemeindeschlüssel
05 3 58 012

Bürgermeister
Jochen Weiler (CDU)

Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

Landesportal Nordrhein-Westfalen

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Heimbach

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