Standesamt Lügde

Anschrift

Standesamt Lügde
Am Markt 1
32676 Lügde


Mail:
standesamt@luegde.de

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Öffnungszeiten*:

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*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lügde vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@luegde.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lügde.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Lügde

Definition

Eine Vermählung bildet eine bewiesene, gewöhnlich rechtens zugestandene, festgemachte Bestätigung einer Verbindung mehrerer Personen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Trauung beim Standesamt Lügde aufnehmen und die hierbei notwendigen Unterlagen zu beziehen. Unbedingt sollten Sie eigenhändig im Lügde auftreten. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er die andere Person in geschriebener Form zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund nicht in Lügde sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist zwingend, damit die Behörde sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss deswegen einige Fragen an die Eheschließenden stellen.
 

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Eintragung der Eheschließung wirksam. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden ein Dokument vom Standesamt. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen die Ehewilligen beim Heiratsamt Lügde. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er den anderen in geschriebener Form dazu ernennen, die Hochzeit anzumelden. Exzeptionell, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht können, kann die Trauung {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Vertreter beim Standesamt Lügde angemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe nicht in Deutschland separiert, so gilt: Eine Scheidung im Ausland ist normalerweise nur dann vollzogen, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes abgenommen wurde. Ausnahmen zählen nur, wenn die eheliche Vereinigung im Geburtsland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es zu empfehlen, zur rechten Zeit den benötigten Antrag abzugeben weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und unter Umständen weitere Informationen beschafft werden müsssen. Beim Beantragen ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die Hochzeit geschlossen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Einreicher des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.

  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder andere gerichtlichen Entscheidungen beendet sein.

 

Sie sind unmittelbar miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

In diesen Fällen ist eine Ehe nicht gestattet.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Sonderregelung bewilligen.

Kommen Sie aus dem Ausland?

Ausländer müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Freistellung durch den Vorstand des in Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts erlassen werden.

Erst wenn alle wichtigen Punkte abgehackt wurden, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit der Verlobten eruieren und einen fixen Tag die Hochzeit festmachen.

Unterlagen

Üblicherweise sind folgende Nachweise einzureichen:

 Von den Ehewilligen, die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Des Weiteren eine beglaubigte Bestätigung über die Trennung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Schreiben durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originaldokumente vorliegen, Replikate gelten nicht!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Im gesondereten Sachverhalt können andere Unterlagen notwendig sein! Ihr Stadtbüro in Lügde ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Grundsätzlich existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein spezieller Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Lügde zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der erforderlichen Dokumente etwas dauern kann.

Kosten

Der Preis für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten
Lügde

Bundesland
Nordrhein-Westfalen

Regierungsbezirk
Detmold

Kreis

Höhe
105 m ü. NHN

Fläche
88,64 km2

Einwohner
9244 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
104 Einwohner je km2

Postleitzahl
32676

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
LIP

Gemeindeschlüssel
05 7 66 052

Bürgermeister
Torben Blome (SPD)

Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

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Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Lügde

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