Standesamt Marl
Anschrift
Standesamt Marl
Creiler Platz
45765 Marl
Mail: standesamt@marl.de
Öffnungszeiten*:
Momentan leider unbekannt.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Marl vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@marl.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Marl.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Marl
Definition
Eine Vermählung benennt eine erklärte, meistenteils rechtlich zugestandene, gefestigte Basis eines Bündnisses von zwei Individuen.
Beschreibung
Die beiden Personen müssen die Eheschließung bei der Behörde in Marl einleiten und die hierbei unerlässlichen Unterlagen zu beschaffen. Generell müssen Sie offiziell beim zuständigen Amt in Marl erscheinen. Ist eine der Personen verhindert, kann er den anderen in geschriebener Form zu autorisieren. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.
Welches Standesamt für die Registration der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Existieren nicht die gleichen Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Vermählung voranmelden wollen.
Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Einschreibung der Trauung verbindlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Eheschließenden ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Persönliches Aufsuchen der Eheschließenden beim Standesamt Marl. Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er den anderen schriftlich dazu befähigen, die Ehenschließung zu registrieren. Notfalls, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Eheschließung {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Marl angemeldet werden.
Beide Eheschließenden müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.
Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor existente Ehe nicht in Deutschland getrennt, so gilt: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist in den meisten Fällen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung bescheinigt wurde Besonderheiten zählen nur, wenn der Ehebund im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Partner deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es ratsam, pünktlich den relevanten Antrag zu übergeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und unter Umständen weiterte Unterlagen erbracht werden müssen. Bei der Beantragung ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die Trauung vereinbart werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, so dass für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
- Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Wille oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss geschieden sein.
Sie sind geradlinig miteinander von derselben Abstammung? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?
Wem dem so ist, ist eine Hochzeit nicht gestattet.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Sonderregelung zulassen.
Kommen Sie aus dem Ausland?
Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderberechtigung durch den Präsidenten des in Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts erlassen werden.
Nachdem diese Fragen beantwortet wurden, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Eheschließenden ausmachen und einen endgültigen Tag für die Vermählung festlegen.
Unterlagen
Erfahrungsgemäß sind folgende Bescheinigungen darzulegen:
Von den Ehewilligen, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
- Inklusive ein beglaubigter Nachweis über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Urkunde anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.
Allgemeine Hinweise
Die Zertifikate müssen mit Beglaubigung dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale reichen nicht aus !
Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
Im gesondereten Sachverhalt können andersartige Unterlagen relevant sein! Ihr Trauamt in Marl klärt Sie über Unklarheiten auf.
Fristen
Üblicherweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Üblicherweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Marl zu erkundigen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zusätzlich ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der notwendigen Dokumente zeitlastig sein kann.
Kosten
Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten
Marl
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Münster
Kreis
Höhe
70 m ü. NHN
Fläche
87,76 km2
Einwohner
83.697 (31. Dez. 2021)[1]
Bevölkerungsdichte
954 Einwohner je km2
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
RE, CAS, GLA
Gemeindeschlüssel
05 5 62 024
Bürgermeister
Werner Arndt (SPD)
Landesportal Nordrhein-Westfalen
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Marl
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