Standesamt Oberhausen
Anschrift
Standesamt Oberhausen
Schwartzstraße 72
46045 Oberhausen
Mail: standesamt@oberhausen.de
Öffnungszeiten*:
Momentan leider unbekannt.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Oberhausen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@oberhausen.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Oberhausen.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Oberhausen
Definition
Eine Heirat bezeichnet eine behördliche, überwiegend juristisch rechtmäßige, belegte Erklärung eines Beisammenseins beider Personen.
Beschreibung
Die Verlobten sind gehalten die Vermählung bei der Behörde in Oberhausen anmelden und die hierfür erforderlichen Anträge und Urkunden erhalten. Grundsätzlich müssen Sie selbst im Oberhausen erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar ist dieser befugt seinen Partner schriftlich bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person erklärt werden.
Welches Stadtbüro für die Registration der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung anmelden wollen.
Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Eintragung der Eheschließung wirksam. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis besteht, bekommen die Verlobten ein Schriftstück vom Standesamt. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Anmelde-Verfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Persönliche Vorstellung die Ehewilligen beim Standesamt Oberhausen. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht ermächtigen, die Ehevereinigung anzumelden. Ausnahmsweise, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Eheschließung {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Oberhausen angemeldet werden.
Die Heiratswilligen müssen die Volljährigkeit erreicht haben.
Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine vergangene Ehe in einem anderen Land, separiert, bedeutet das: Eine Auslandsscheidung ist normalerweise nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV genehmigt wurde Besonderheiten bestehen nur, wenn die Ehegemeinschaft im Geburtsland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Ehepartner deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es ratsam, zur rechten Zeit den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und vielleicht weiterte Unterlagen beschafft werden müsssen. Bei der Antragstellung ist die entsprechende Behörde, bei dem die Vermählung vereinigt werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung geäußert deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Einreicher des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
- Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Wille oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss beendet sein.
Sie sind in gerader Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?
Sollte dem so sein ist eine Ehe nicht gestattet.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahmeregelung gestatten.
Kommen Sie von einem anderen Land?
Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Aufhebung durch den Vorstand des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts beigebracht werden.
Nachdem diese Fragen beantwortet wurden, kann das Standesamt die Erlaubnis der Ehe die Ehewilligen ausmachen und einen konkreten Termin die Hochzeit festlegen.
Unterlagen
In der Regel sind vorzuzeigen:
Von den Verlobten die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
- Zudem eine beglaubigte Bestätigung über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann das Schreiben anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originaldokumente vorliegen, nicht Originale können nicht anerkannt werden!
Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In besonderen Situationen gefordert sein! Ihr Trauamt in Oberhausen ist bei Fragen gerne für Sie da!
Fristen
Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Oberhausen zu erkundigen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Beschaffung der zwingenden Papiere zeitaufwendig sein kann.
Kosten
Der Beitrag für die Feststellung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten
Oberhausen
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Düsseldorf
Kreis
Höhe
35 m ü. NHN
Fläche
77,09 km2
Einwohner
208.752 (31. Dez. 2021)[1]
Bevölkerungsdichte
2708 Einwohner je km2
Postleitzahl
Vorwahl
0208
KFZ Kennzeichen
OB
Gemeindeschlüssel
05 1 19 000
Bürgermeister
Landesportal Nordrhein-Westfalen
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Oberhausen
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